Verfahren zur Rückerstattung zu viel gezahlter Dividendensteuer

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 402 vom 27. April 2022 wurde die ANAF-Verordnung Nr. 765 über das Verfahren zur Erstattung der Steuer auf Dividenden veröffentlicht, die sich aus der jährlichen Berichtigung der während des Jahres teilweise ausgeschütteten Dividenden ergibt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Initiatoren des normativen Akts im Genehmigungsbericht erwähnen, dass gemäß Artikel 67 des Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, die Dividenden an die Gesellschafter im Verhältnis zu ihrem Anteil am eingezahlten Aktienkapital ausgeschüttet werden, wahlweise vierteljährlich auf der Grundlage der Zwischenabschlüsse und jährlich nach der durch den Jahresabschluss vorgenommenen Regularisierung, wenn der Gründungsakt nichts anderes vorsieht. Sie können wahlweise vierteljährlich innerhalb der von der Hauptversammlung oder gegebenenfalls durch Sondergesetze festgesetzten Frist ausgezahlt werden, wobei der Ausgleich der sich aus der Ausschüttung von Dividenden im Laufe des Jahres ergebenden Differenzen im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt. Die Zahlung der sich aus der Bereinigung ergebenden Differenzen erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Genehmigung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr.

 

Die wichtigsten Bestimmungen des ANAF-Erlasses 765/2022 sind:

  • Genehmigung des Verfahrens zur Erstattung der Dividendensteuer, die sich aus der jährlichen Anpassung der im Laufe des Jahres teilweise ausgeschütteten Dividenden ergibt.
  • Genehmigung des Musters der Regularisierungserklärung/des Rückerstattungsantrags für die Dividendensteuer.

Verfahren zur Rückerstattung der Dividendensteuer, die sich aus der jährlichen Anpassung der während des Jahres teilweise ausgeschütteten Dividenden ergibt:

Gegenstand des Verfahrens ist die Steuer auf zu viel an den Staatshaushalt gezahlte Dividenden, die sich aus der jährlichen Anpassung der im Laufe des Jahres teilweise ausgeschütteten Dividenden ergibt, gemäß Artikel 67 des Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, nach der Rückgabe der von den Gesellschaftern oder Aktionären zu viel erhaltenen Dividenden oder nach der Genehmigung des Jahresabschlusses im Falle von ausgeschütteten und nicht gezahlten Zwischendividenden, bis zum Ende des Jahres, in dem ihre Ausschüttung genehmigt wurde.

Wenn die jährliche Anpassung der gezahlten Dividenden infolge ihrer teilweisen Ausschüttung im Laufe des Jahres dazu führt, dass Beträge aus dem Haushalt zurückerstattet werden müssen, kann der Dividendenzahler deren Erstattung beantragen.

Wenn der Dividendenzahler feststellt, dass die ausgeschütteten Beträge höher waren als die geschuldeten Dividenden, muss er nach der Rückerstattung der Dividenden durch die Aktionäre die bei der für die Verwaltung seiner steuerlichen Verpflichtungen zuständigen zentralen Steuerbehörde gemeldeten Dividendensteuerschulden korrigieren, indem er eine Berichtigungserklärung einreicht, in der der Betrag der Dividendensteuer, der sich aus der jährlichen Dividendenanpassung ergibt, als zu viel gezahlt hervorgehoben wird.

Im Anschluss an die Abgabe der Berichtigungserklärung reicht der Dividendenzahler bei der zuständigen Steuerbehörde eine Berichtigungserklärung/einen Antrag auf Erstattung der Dividendensteuer ein.

Im Anschluss an die Abgabe der Berichtigungserklärung reicht der Dividendenzahler bei der zuständigen Steuerbehörde eine Berichtigungserklärung/einen Antrag auf Erstattung der Dividendensteuer ein.

Hat der Dividendenzahler ausstehende Steuerverbindlichkeiten, einschließlich Geldbußen jeglicher Art und sonstiger Haushaltsforderungen, die an die zuständige Steuerbehörde zur Rückzahlung weitergeleitet werden, so wird der sich aus der jährlichen Dividendenanpassung ergebende Betrag, nachstehend „zu erstattender Betrag“ genannt, erst nach Verrechnung gemäß den Artikeln 167 und 168 der Steuerverfahrensordnung erstattet.

Ist der dem Dividendenzahler zu erstattende Betrag niedriger als seine ausstehenden Steuerverbindlichkeiten, einschließlich Geldbußen jeglicher Art und sonstiger Haushaltsforderungen, die zur Beitreibung an die zuständige Steuerbehörde weitergeleitet wurden, so erfolgt die Verrechnung bis zur Höhe dieses Betrags.

 Ist der dem Dividendenzahler  rückerstattende Betrag höher als der Betrag seiner ausstehenden Steuerverbindlichkeiten, einschließlich Geldbußen jeglicher Art und sonstiger Haushaltsforderungen, die der zuständigen Steuerbehörde zur Einziehung übermittelt wurden, erfolgt die Aufrechnung bis zur Höhe dieser Verbindlichkeiten, wobei die sich ergebende Differenz dem Dividendenzahler zurückerstattet wird.

Für die Durchführung der Entschädigung/Erstattung gelten die Bestimmungen der MFP-Verordnung Nr. 1899/2004 über die Genehmigung des Verfahrens für die Erstattung und Rückerstattung von Beträgen aus dem Haushalt sowie über die Gewährung von Zinsen, die den Steuerpflichtigen für Beträge zustehen, die nach Ablauf der gesetzlichen Frist erstattet oder rückerstattet werden, entsprechend.

Die Erstattung der dem Auszahler geschuldeten Dividendensteuer erfolgt durch Banküberweisung innerhalb der in Artikel 77 der Steuerverfahrensverordnung vorgesehenen Frist (innerhalb von 45 Tagen nach der Registrierung des Antrags) auf das vom Dividendenauszahler im Erstattungsantrag angegebene Bankkonto.

Der Dividendenzahler kann auch eine Rückerstattung der Dividendensteuer beantragen, wenn nach der Genehmigung des Jahresabschlusses im Falle von ausgeschütteten und nicht an die Aktionäre oder Vereinigungen ausgezahlten Zwischendividenden zu viel an den Haushalt gezahlte Beträge vorhanden sind.

Auszug aus OpANAF 765/2022:

(1)_

 

LEGALISIERUNGSERKLÄRUNG/

RÜCKERSTATTUNGSANTRAG

DER DIVIDENDENSTEUER

_ _ _

Berichtszeitraum

Monat |_|_| Jahr |_|_|_|_|

Gemäß Artikel 1701 des Gesetzes Nr. 207/2015 über die Steuergesetzgebung beantrage ich die Erstattung des in Buchstabe B Punkt 3 genannten Betrags.

  1. Identifikationsdaten des Zahlers

 

Steuernummer |__| |_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|_|

Bezeichnung |_________________________________________________________________|

Kreis |_______| Ort |_________| Strasse |_________| Nummer |____| Block |__| Eingang |__|

Wohnung |__| Postleitzahl |_______| Bezirk |_| Telefon |_______| Fax |_______| E-Mail |_________|

  1. Daten zur Steuerforderung

Krt

Nr.

Bezeichnung der SteuerforderungBetrag(Lei)
 Haushaltscode:1. Steuer auf Dividenden, die in dem Jahr, für das die Berichtigung vorgenommen wird, erklärt wurden 
2. Steuer auf Dividenden aus der jährlichen Regularisierung von Dividenden 
3. Bei der Rückerstattung geltend gemachte Differenz (Rand1à 2) 
  1. Rückerstattung von Dividenden durch Anteilseigner/Gesellschafter

Krt.

Nr.

Name und Vorname der Anteilseigner/Gesellschafter

Betrag

(Lei)

   
   
   
   

Ich beantrage, dass die tatsächliche Rückerstattung der geschuldeten Beträge auf das in Lei eröffnete Bankkonto mit der IBAN ………………….. unter ………………………………. erfolgt.

Unter Androhung der Strafe für falsche Angaben erkläre ich, dass die Angaben in dieser Erklärung richtig und vollständig sind.

Name, Vorname: Unterschrift 
Funktion/Qualität: 

Unterlage mit personenbezogenen Daten, die durch die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 geschützt sind

 

Rechtliche Grundlage:

ANAF-Verordnung Nr. 765/2022 über das Verfahren zur Erstattung der Dividendensteuer, die sich aus der jährlichen Regularisierung von während des Jahres teilweise ausgeschütteten Dividenden ergibt;

MFP-Verordnung 1899/2004 zur Genehmigung des Verfahrens zur Erstattung und Erstattung der Beträge aus dem Haushalt sowie zur Gewährung der den Steuerzahlern zustehenden Zinsen für die bei Überschreitung der gesetzlichen Frist zurückgegebenen oder erstatteten Beträge;

Steuerordnung (genehmigt durch Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 547 vom 23.07.2015), samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.