Nach dem 1. Januar 2022 ausgestellte Wertmarken TML

Wir erinnern Sie daran, dass durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 130 über einige steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen, die Verlängerung einiger Fristen sowie die Änderung und Vervollständigung einiger normativer Rechtsakte (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1202/18.12.2021), einige Änderungen/Vervollständigungen am Gesetz Nr. 165/2018 über die Gewährung von Wertgutschienen vorgenommen wurden.

 Wertgutscheinen werden nur in elektronischer Form ausgestellt.

  • Die Kosten für die Ausstellung von Wertdscheinen werden vollständig von den Arbeitgebern getragen.
  • Der Arbeitgeber, der einen Vertrag mit einer Ausgabestelle für die Ausgabe von Wertpapieren abschließt, zahlt sowohl den Nennwert der an die Arbeitnehmer ausgegebenen Wertgutschiene als auch die Kosten für die Ausgabe des elektronischen Mediums.
  • Der Nennwert der den Arbeitnehmern gewährten Wertgutschienen darf in keiner Weise reduziert werden.
  • Der elektronische Datenträger der Wertgutschiene ermöglicht keine Bargeldabhebungen oder Bargeldumtauschvorgänge.
  • Wertgutschiene können nur im rumänischen Hoheitsgebiet, innerhalb der Gültigkeitsdauer und nur für den Kauf von Waren und Dienstleistungen verwendet werden, für die sie ausgestellt wurden.
  • Die elektronische Unterstützung kann ausschließlich mit dem Nennwert der den Arbeitnehmern gewährten Wertgutschiene gespeist werden, die nach diesem Gesetz festgelegt werden.
  • Die Arbeitgeber legen gemeinsam mit den gesetzlich konstituierten Gewerkschaften oder, falls keine Gewerkschaft konstituiert ist, mit den Arbeitnehmervertretern einvernehmlich die Kategorien der den Arbeitnehmern zu gewährenden Wertgutschiene, die Häufigkeit ihrer Gewährung und gegebenenfalls ihren Wert sowie die ausstellende Stelle fest.

Die ausstellenden Einrichtungen sind verpflichtet, den Arbeitgebern die Liste der Einrichtungen zu übermitteln, die dem verwendeten Netz entsprechen und bei denen die Arbeitnehmer die Gutscheine einlösen können. Bei der Bestimmung dieser Einrichtungen werden die Qualität der Dienstleistung und das niedrige Preisniveau durch Mindesthandelsaufschläge berücksichtigt.

  • Der Wert der Wertgutschiene kann nicht in elektronischer Form an die Arbeitnehmer übertragen werden, wenn die Arbeitgeber zu dem für die Übertragung festgelegten Zeitpunkt den Nennwert der erworbenen Wertgutscheine einschließlich der Kosten für die Ausstellung in elektronischer Form nicht vollständig an die ausstellende Stelle gezahlt haben.

Essensgutscheine sind Wertgutschiene, die den Beschäftigten monatlich als individuelle Verpflegungspauschale ausgehändigt werden und nur zur Bezahlung von Mahlzeiten oder zum Kauf von Lebensmitteln verwendet werden. Essensgutscheine dürfen nur in öffentlichen Einrichtungen, Lebensmittelgeschäften, Kantinen, Cafeterias, Buffets oder anderen Arten von Einrichtungen verwendet werden, die Lebensmittel verkaufen und die mit den Stellen, die Essensgutscheine ausgeben, Verträge über die Erbringung von durch dieses Gesetz geregelten Dienstleistungen geschlossen haben und die ausschließlich die Verwendung von Gutscheinen für die Bezahlung von Mahlzeiten oder für den Kauf von Lebensmitteln, einschließlich deren Online-Zahlung, zulassen müssen.

  • Der Wert der Essensgutscheine wird den Arbeitnehmern monatlich von der ausstellenden Stelle entsprechend der Anzahl der Arbeitstage in dem Monat, für den die Überweisung erfolgt, gemäß dem von der ausstellenden Stelle mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrag überwiesen.
  • Der Arbeitnehmer kann pro Monat eine Anzahl von Essensgutscheinen verwenden, die die Anzahl der geleisteten Arbeitstage nicht überschreitet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber am Ende eines jeden Monats und am Ende des individuellen Arbeitsvertrags den Betrag zurückzuzahlen, der den nicht eingelösten Essensgutscheinen entspricht.
  • Jeder Essensgutschein ist nur dann gültig, wenn er die folgenden Informationen auf dem elektronischen Träger enthält oder auf andere Weise gespeichert ist:
  1. a) Name und Anschrift des Erstellers;
  2. b) die Gültigkeitsdauer der Verwendung des Essensgutscheins;
  3. c) das Verbot seiner Verwendung für den Kauf von Zigaretten oder alkoholischen

      Erzeugnissen;

  1. d) Name, Vorname und Personennummer des Arbeitnehmers, der zur Verwendung

      des Essensgutscheins berechtigt ist.

  • Der Urlaubsgutschein ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig, wobei es sich nicht um die Gültigkeitsdauer der elektronischen Unterstützung handelt.
  • Geschenkgutscheine sind Gutscheine, die den eigenen Mitarbeitern gelegentlich für soziale Ausgaben gewährt werden. Es ist verboten, Geschenkgutscheine an andere Kategorien von Begünstigten zu vergeben.

Geschenkgutscheine werden also im Gegensatz zu einer Gehaltskarte elektronisch ausgegeben.

Der Geschenkgutschein ist eine Wertnote, die dem Arbeitnehmer überreicht wird, und der auf der Gehaltskarte angegebene Geldbetrag ist ein Bargeldgeschenk an den Arbeitnehmer.

Bitte beachten Sie, dass durch die Dringlichkeitsverordnung 130/2021 die nicht steuerpflichtige Obergrenze, die nicht in die Berechnungsgrundlage der Beiträge für Geschenke anlässlich von Weihnachten / Ostern / 8. März und 1. Juni, die Arbeitnehmern und / oder ihren minderjährigen Kindern angeboten werden, von 150 Lei / Person auf 300 Lei / Person erhöht wurde. Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Januar 2022.

Im Falle von Geld- und/oder Sachgeschenken, einschließlich Geschenkgutscheinen, die von Arbeitgebern angeboten werden, ist das Einkommen nicht steuerpflichtig, solange der Wert dieser Geschenke für jede Person bei jedem der folgenden Anlässe 300 Lei nicht übersteigt:

(i) Geschenke an Arbeitnehmer sowie Geschenke für deren minderjährige Kinder anlässlich von Ostern, Weihnachten und ähnlichen Feiertagen anderer religiöser Bekenntnisse;

(ii) Geschenke für weibliche Angestellte anlässlich des 8. März;

(iii) Geschenke, die Arbeitnehmern zugunsten ihrer minderjährigen Kinder am 1. Juni gemacht werden.

Daher sind Geschenke an Arbeitnehmer und minderjährige Kinder zu Ostern und Weihnachten sowie an Arbeitnehmer zum 8. März und an minderjährige Kinder zum 1. Juni in Höhe von 300 Lei ab dem Jahr 2022 nicht steuerpflichtig und mit Einkommensteuer und Sozialbeiträgen zu belegen, wenn ihre Gewährung im Arbeitsvertrag (individuell oder kollektiv) oder in der internen Regelung erwähnt wird.

Geschenkgutscheine, die Arbeitnehmern zu anderen als den oben genannten Anlässen gewährt werden, sind ab Januar 2022 steuerpflichtige Einkünfte, die wie alle anderen Einkünfte aus Löhnen und Gehältern mit der Einkommensteuer und den Sozialbeiträgen zu versteuern sind.

So ist nur der Wert von Geschenkgutscheinen, die gemäß dem Gesetz ausgestellt und gewährt werden, bis zu 300 Lei von der Berechnung der Steuer und der obligatorischen Sozialbeiträge ausgenommen.

Rechtsgrundlage:

-Steuergesetzbuch (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

-Gesetz 165/2018 über die Gewährung von Wertkarten;

-Dringlichkeitsverordnung 130/2021 über einige steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen, die Verlängerung einiger Fristen sowie die Änderung und Vervollständigung einiger normativer Akte;

-Methodische Normen für die Anwendung des Steuergesetzbuches (genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 1/2016).