Verfahren zur Gewährung von Zahlungsumbuchungen – vereinfachtes Formblatt

Die Verordnung der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung (ANAF) Nr. 1767/2021 zur Genehmigung des Verfahrens zur Gewährung der Zahlungsumschuldung in vereinfachter Form durch die zentrale Steuerbehörde wurde im Amtsblatt Nr. 1072 vom 9. November 2021 (Teil I) veröffentlicht.

Gemäß dem normativen Akt gilt das Verfahren für die wichtigsten Steuerschulden und die ausstehenden Nebenleistungen, die von der zentralen Steuerbehörde, im Folgenden als Steuerbehörde bezeichnet, verwaltet werden, deren Dienstalter vor Antragstellung höchstens 12 Monate beträgt und erst am Tag der Ausstellung der Steuerbescheinigung erlischt, für die die Schuldner Anträge auf Umschuldung stellen können.

Unter steuerlichen Verpflichtungen, die von der Steuerbehörde verwaltet werden, versteht man:

  1. die wesentlichen steuerlichen Verpflichtungen aus Steuern, Gebühren, Beiträgen und sonstigen Beträgen aus dem Gesamthaushaltsplan sowie die steuerlichen Nebenverpflichtungen;
  2. Geldstrafen jeder Art, die von der Steuerbehörde verwaltet werden;
  3. die von anderen Stellen festgestellten und den Finanzbehörden zur Beitreibung vorgelegten Haushaltsforderungen, einschließlich der Haushaltsforderungen aus vertraglichen Rechtsbeziehungen, die durch Gerichtsbeschlüsse oder andere Dokumente begründet wurden, die nach dem Gesetz vollstreckbare Titel darstellen;
  4. Forderungen aus der Begehung bestimmter Straftaten bzw. Schadenersatz, Gerichtskosten und Gerichts-/Strafstrafen.

Fallen nicht in die Kategorie der Forderungen nach Buchstabe d) und wird keine Zahlungsaufschub für Beträge gewährt, die der Beschlagnahme unterliegen und den Zahlungsmittelwert von Gütern darstellen, die als direktes oder indirektes Produkt einer Straftat angesehen wurden.

Die vorgesehenen steuerlichen Verpflichtungen, deren Dienstalter vor Antragstellung höchstens 12 Monate beträgt und auch vorangegangene Steuerzeiträume umfassen, werden durch folgende bis zum Datum der Ausstellung der Steuerbescheinigung vorgelegte / mitgeteilte Unterlagen / Verwaltungsakte festgestellt:

  1. Steuererklärungen, auch verspätet eingereicht;
  2. b) Steuerentscheidungen;
  3. c) Berichtigung von Aussagen;
  4. d) Entscheidungen über die steuerlichen Nebenpflichten;
  5. e) vollstreckbare Titel, die gemäß dem Gesetz zur Beitreibung an die Steuerbehörden gesendet werden;
  6. f) alle anderen Rechtsakte, durch die Steuern, Gebühren, Sozialabgaben und andere Beträge festgelegt werden, die dem Gesamthaushaltsplan zustehen.

Die Zahlungsverschiebung wird von der Finanzbehörde für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gewährt, durch Erlass des Beschlusses zur Neufestsetzung der Zahlung von Steuerschulden, dem der Zahlungsplan beigefügt ist, der monatliche Raten enthält, abhängig von der Anzahl der Monate der genehmigten Zahlungsverschiebung.

Die gewährte Zahlungsaufschubfrist darf die vom Schuldner beantragte Zahlungsaufschubfrist nicht überschreiten.

Die Umschuldung der steuerlichen Verpflichtungen wird vom Schuldner auf der Grundlage eines Antrags, dessen Muster in Anlage Nr. 1 (von unten) angegeben ist, bei der Steuerbehörde beantragt.

Wir erwähnen, dass gemäß dem normativen Akt die Einreichungsmodalitäten wie folgt sind:

  1. beim Register der Steuerbehörde;
  2. per Post mit Empfangsbestätigung;
  3. über den Dienst „Virtueller privater Raum“.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Schuldnern, die steuerliche Nebenstellen errichtet haben, der Antrag auf Gewährung von Ratenzahlungen vom Schuldner sowohl für die ihm zustehenden als auch für die seiner Nebenstellen gestellten steuerlichen Verpflichtungen eingereicht wird.

Der Antrag wird bei der zuständigen Steuerbehörde für die Verwaltung der Steuerschulden des Schuldners eingereicht und in Bezug auf die Gesamtschulden des Schuldners und seiner Nebenstellen analysiert.

Bei natürlichen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausüben oder freie Berufe ausüben, wird der Antrag auf Gewährung von Ratenzahlungen nach dem Gesetz vom Schuldner, der natürlichen Person, getrennt für die steuerlichen Verpflichtungen der natürlichen Person und getrennt für die steuerlichen Verpflichtungen der die natürliche(n) Person(en), die eine wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig ausüben oder freie Berufe ausüben, eingereicht.

Der Antrag / die Anträge sind bei der in Titel III Kapitel I der Finanzordnung vorgesehenen zuständigen Steuerbehörde einzureichen und werden getrennt geprüft, wobei die Übermittlung nicht an die andere gebunden ist.

Entscheidet sich der Schuldner für die differenzierte Zahlung der Ratenraten, so nennt er im Antrag den vorgeschlagenen Zeitplan, der für jede Rate den zu zahlenden Prozentsatz aus den Haupt- bzw. Nebenschulden enthält:

  1. mindestens 5 % des Betrags der umschuldbaren steuerlichen Verpflichtungen für die Hälfte des beantragten Umschuldungszeitraums;
  2. die prozentuale Differenz wird für jede Umschuldungsrate gleichmäßig für die folgenden verbleibenden Monate des Graphiks aufgeteilt.

Falls der beantragte Zahlungsumschichtungszeitraum eine ungerade Anzahl von Umbuchungsmonaten umfasst, wird die Anzahl der Monate, die sich aus der Anwendung der Bestimmungen von Buchstabe a) ergeben, weiter gerundet.

Wir erinnern Sie an die jüngsten Änderungen der Steuerordnung, die durch die REGIERUNGSVERORDNUNG 11/2021 eingeführt wurden, durch denen die Methode der Zahlungsverschiebung durch das vereinfachte Verfahren als dauerhafte Methode festgelegt wurde.

Die Zahlungsverschiebung kann für alle im Steuervektor enthaltenen steuerlichen Verpflichtungen gewährt werden, einschließlich für gleichgestellte steuerliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel Geldbußen oder vom Gericht festgestellte Haushaltsforderungen.

Bei Steuerschulden von weniger als 500 Lei für natürliche Personen und weniger als 5.000 Lei für juristische Personen wird keine vereinfachte Umschuldung gewährt.

Gemäß / Steuergesetzbuch /  11/2021 werden für die Zahlungsumschuldung während der Umschuldung Verzugszinsen berechnet, die Höhe der Verzugszinsen beträgt 0,01% pro Tag.

ANHANG Nr.1: ANTRAG auf Gewährung einer Zahlungsumbuchung in vereinfachter Form

A.Identifikationsdaten Schuldner

Steuernummer: ……………………………………………………………………………………………………..

Bezeichnung/ Name und Vorname: ………………………………………………………………….. …….

Steuerdomizil : Kreis/Bezirk ……………………….., Ort ………………………., Str. …………………Nr. ……, Bl. ……….., Eingang. ……., App. …………………………………………………………………………

Telefon ……………………., Fax ……………………, E-Mail ………………………………………………….

Steuernummer für Werkstätte:

…………………………………………………………………………………………………………………………….

…………………………………………………………………………………………………………………………….

  1. Identifikationsdaten Bevollmächtigter/ gesetzmäßiger Steuervertreter

Bezeichnung/ Name und Vorname: ………………………………………………………………………….

Anschrift   ……………………………………………………………………………………………………………..

Steuernummer: ……………………………………………………………………………………………………..

  1. Gegenstand des Antrags

Gemäß den Bestimmungen des Kapitels IV1 „Zahlungsumrechnung in vereinfachter Form für die von der zentralen Steuerbehörde verwalteten Steuerpflichten“ des Gesetzes Nr. 207/2015 zur Steuerordnung, samt nachträglichen Änderungen, und der Verordnung des Präsidenten der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung Nr. 1.767 / 2021 zur Genehmigung des Verfahrens zur Gewährung der Zahlungsumschuldung in vereinfachter Form durch die zentrale Steuerbehörde ersuche ich1):

 Neuverschiebung der Zahlung von Steuerschulden für einen Zeitraum von …… Monaten 2), gemäß Artikel 2091 des Gesetzes Nr. 207/2015, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen
 Aufrechterhaltung der Gültigkeit der Zahlungsverschiebung und / oder des Aufschubs der Zahlung von Strafen für die Nichtankündigung gemäß Artikel 20910 des Gesetzes Nr. 207/2015, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen
 die Änderung der Entscheidung über die Aufschiebung der Zahlung und / oder der Entscheidung über die Aufschiebung der Zahlung der Nichtanmeldungsstrafen mit der Gewährung der Aufschiebung der Zahlung für einen Zeitraum von ……….. Monate2), gemäß Artikel 2095 des Gesetzes Nr. . 207/2015, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen
 die Änderung der Entscheidung über die Verschiebung der Zahlung und / oder der Entscheidung über die Aufschiebung der Zahlung der Nichtanmeldungsstrafen gemäß Artikel 20913 des Gesetzes Nr. 207/2015, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen

_______

1) Überprüfen Sie eine der beschriebenen Situationen.

2) Geben Sie die Anzahl der Monate an, für die Sie die Zahlung verschieben möchten, die bis zu 12 Monate betragen kann. D.Solicit plata diferentiata a ratelor, iar propunerea de grafic este urmatoarea:

Monatsrate

Prozentsatz für jede monatliche Rate (Haupt- und versetztes Zubehör)  3)

(%)

R1 
R2 
R3 
 
R12 
GESAMT100%

Mit diesem Antrag verzichte ich auf die eingereichte Mitteilung über die Absicht, die steuerlichen Erleichterungen des Kapitels I / Steuergesetzbuch /  Nr. 6/2019 über die Einrichtung von Steuererleichterungen, genehmigt durch das Gesetz Nr. 216/2021, oder Kapitel II der Regierungsnotverordnung Nr. 69/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 zur Abgabenordnung sowie zur Einführung steuerlicher Maßnahmen mit späteren Änderungen.4)

3) Der Prozentsatz darf nicht weniger als 5 % des Betrags des Umschuldungssatzes betragen, der die wichtigsten steuerlichen Verpflichtungen und umgeplantes Zubehör darstellt

4) Diese Vorgaben gelten für Schuldner, die Meldungen über die beabsichtigte Inanspruchnahme der Sanierung von Haushaltsverpflichtungen / Streichung der Zahlung von Nebenverpflichtungen gemäß Kapitel I / Steuergesetzbuch /  Nr. 6/2019 über die Einrichtung von Steuererleichterungen, genehmigt durch das Gesetz Nr. 216/2021, bzw. Kapitel II der Regierungsnotverordnung Nr. 69/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 zur Abgabenordnung sowie zur Einführung steuerlicher Maßnahmen mit späteren Änderungen.

Gesetzlicher/ Steuervertreter/ Bevollmächtigter des Schuldners:

Name und Vorname: …………………………..

Funktion: …………………………………………..

Unterschrift: ………………………………………

Rechtliche Grundlage:

Verordnung 11/2021 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 207/2015 zur Steuerordnung und zur Regelung einiger steuerlicher Maßnahmen;

Fiskalprozessordnung von 2015 (Gesetz Nr. 207/2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

  ANAF-Verordnung 1767/2021 zur Genehmigung des Verfahrens zur Gewährung der Zahlungsumschichtung in vereinfachter Form durch die zentrale Finanzbehörde.