Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren für nicht erstattungsfähige Programme

Verordnung des Ministeriums für Bildung und Forschung MECT Nr. 1363/2021 über die Genehmigung des Zertifizierungs- und Überwachungsverfahrens für nicht rückzahlbare Finanzierungsprogramme, die beim Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus durch Agenturen für KMU (IMM) durchgeführt werden, sowie für die Anziehung von Investitionen und Exportförderung sowie durch Partnerkreditinstitute, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erforderlich sind, wurde im Amtsblatt Nr. 882 vom 14. September 2021 veröffentlicht.

Somit vervollständigen die in diesem normativen Rechtsakt enthaltenen Bestimmungen die Durchführungsverfahren und die De-minimis-Beihilferegelungen für die Jahre 2017 und 2018, um den geltenden Vorschriften zu entsprechen, in denen, infolge der COVID-19-Pandemie die Zertifizierungs- und Überwachungsaktivitäten der geförderten KMU (IMM) durch Besuche am Standort der Begünstigten beeinträchtigt wurden

Das erwähnte Dokument sieht vor, dass bis zur Aufhebung der Beschränkungen und der Rückkehr zu den Arbeitsbedingungen vor der Verhängung des Ausnahmezustands / Alarmzustands auf rumänischem Territorium die Zertifizierung und Überwachung der Begünstigten im Rahmen der nationalen Programme online ohne Umzug der Mitarbeiter der KMU(IMM)-Agentur, Anwerbung von Investitionen und Exportförderung (AIMMAIPE) oder Partnerkreditinstituten am Ort der Durchführung des Vorhabens des Begünstigten.

Somit werden die Zertifizierungs- und Überwachungstätigkeiten sowohl von den Mitgliedern der Überwachungs-, Kontroll- und Meldestelle (UMCR) / Banken als auch von den im Rahmen des Projekts finanzierten Begünstigten (z. B. E-Mail, Softwareanwendungen) auf elektronischem Wege durchgeführt, usw. .).

Es ist wichtig anzugeben, dass die Zertifizierung und Feldüberwachung der Begünstigten im Rahmen der nationalen Programme stichprobenartig erfolgt.

Die Stichprobe wird als Prozentsatz von 10 % der Gesamtzahl der im Rahmen jedes Finanzierungsprogramms finanzierten KMU berechnet.

Um die Online-Zertifizierung zu erreichen, führen die Vertreter der Partnerkreditinstitute folgende Tätigkeiten durch:

  1. Bekanntgabe der Begünstigten über die Initiierung und die Art und Weise der Durchführung durch ein per E-Mail versandtes Benachrichtigungsschreiben.Die Vertreter der Partnerkreditinstitute werden den Begünstigten (telefonisch und/oder auf elektronischem Wege) auffordern, den Eingang des Benachrichtigungsschreibens elektronisch durch eine Antwort/Antwort zu bestätigen; verificarea functionalitatii site-ului web la beneficiarii care au primit finantare pentru creare pagina web;
  2. der Nachweis der Existenz, Funktionsfähigkeit und bestimmungsgemäßen Verwendung der im Rahmen des Projekts erworbenen materiellen und immateriellen Vermögenswerte muss ergeben:
  • Ort der Durchführung des finanzierten Projekts;
  • Überprüfung des Vorhandenseins und der Funktionsfähigkeit der im Rahmen des Programms finanzierten Sachanlagen gemäß der vom Begünstigten zusammen mit dem Antrag auf Erstattung / Zahlung eingereichten Erklärung in eigener Verantwortung – Video und Bildschirm mit den Geräten / Maschinen / Anlagen / Geräten, die über gekauft wurden das Projekt und für das sie eine finanzielle Unterstützung (AFN) erhalten haben;
  • Überprüfung der Serien- und / oder Inventarnummer der finanzierten Vermögenswerte, sowie deren Übereinstimmung mit der Serie aus dem Garantieschein – Video und Printscreen / Kopien laut Dokument mit Serie / Nr.Lizenz (ggf.) und am Computer geöffnetes Printscreen-Programm / Antrag, bei geförderten Programmen / Anträgen;
  • Überprüfung der Existenz und Funktionsfähigkeit (ggf.) von immateriellen Vermögenswerten.

Stellt sich im Anschluss an die Zertifizierungstätigkeit heraus, dass die Begünstigten unvollständige und/oder widersprüchliche Angaben zum Erhalt der De-minimis-Beihilfe gemacht oder deren Bestimmungsort geändert haben oder die Bedingungen der Finanzierungsvereinbarung nicht mehr erfüllt sind oder der De-minimis-Beihilferegelung wird dies von den Mitgliedern des Zertifizierungsteams im Zertifizierungsbericht festgehalten.

            Nach Abschluss der Zertifizierungsaktivität sind gemäß diesem Verfahren die Dokumente für jeden zertifizierten Begünstigten die folgenden:

  • Zertifizierungsbericht elektronisch signiert / handschriftlich von den Mitgliedern der Zertifizierungsteams und den Begünstigten;
  • Printscreen (Druckbild) -Webseite (sofern sie im Rahmen des Projekts finanziert wurde);
  • Position des Druckbildschirms mit aktiviertem GPS;
  • Printscreen- und/oder Videobilder mit den im Rahmen des Programms finanzierten Sachanlagen, mit lesbares Inventar Serien/Nr.;
  • Druckbild / Kopie des Dokuments mit Serie / Nr.auf dem Computer geöffnete Lizenz (sofern zutreffend) und Druckbildschirmprogramm / Anwendung für Programme / Lizenzen / Softwareanwendungen;
  • Druckbild / Kopie des Registrierungsnachweises bei der zuständigen Stelle in Rumänien oder im Ursprungsland von Patenten, Franchisen, Umweltzeichen usw .;
  • Druckbild / Kopie nach Nachweis der Zahlung der Lizenzgebühr und Kontinuität / Bestehen des Franchisevertrages.

Um das Online-Monitoring durchzuführen, werden die UMCR-Mitglieder innerhalb von AIMMAIPE die folgenden Aktivitäten durchführen:

▪ Ausarbeitung des Monitoringplans der Begünstigten der Finanzierungsprogramme;

▪ Überprüfung der Autorisierung des CAEN-Codes, für den die Finanzierung beantragt wurde, am Ort der Durchführung des Projekts: Die ONRC-Datenbank wird abgefragt und die aktualisierte Feststellungsbescheinigung wird den Unterlagen für jeden Begünstigten beigefügt;

▪ Überprüfung der Funktionalität der Website an die Begünstigten, die eine Finanzierung für die Erstellung der Website erhalten haben (Druckbildschirm nach der ersten Seite oder nach der Seite mit den Kontaktinformationen der Website; die Anschrift der Website wird in der Spalte „Bemerkungen“ eingetragen – Monitoringbericht / Steuerung); wenn die Funktionalität der Website des Begünstigten nicht durch den Online-Zugriff auf die Adresse der Website überprüft werden kann, werden die Überwachungsteams den Begünstigten telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und um Erläuterungen bitten;

▪ Bekanntgabe der Begünstigten über die Einleitung der Überwachung und die Art ihrer Durchführung durch ein per E-Mail versandtes Benachrichtigungsschreiben. UMCR-Mitglieder werden den Begünstigten (telefonisch und / oder per E-Mail) auffordern, den Erhalt des Benachrichtigungsschreibens elektronisch durch eine Antwort zu bestätigen;

▪ Überprüfung aller im Mitteilungsschreiben angeforderten und vom Begünstigten übermittelten Dokumente durch UMCR-Mitglieder und gegebenenfalls Ersuchen um Erläuterungen.

Stellt sich im Anschluss an die Zertifizierungs-/Überwachungstätigkeit heraus, dass die Begünstigten unvollständige und/oder widersprüchliche Angaben zur Erlangung der De-minimis-Beihilfe gemacht oder ihren Bestimmungsort geändert haben oder die in der Finanzierungsvereinbarung oder in der De Minimis-Beihilferegelung werden die Mitglieder des UMCR die Geschäftsführung von AIMMAIPE / das Ministerium über den Beginn des Verfahrens der teilweisen bzw. vollständigen Rückforderung der gewährten De-minimis-Beihilfen informieren.

Nach Abschluss der Überwachungstätigkeit gemäß diesem Verfahren werden die Dokumente zu jedem überwachten Begünstigten wie folgt lauten:

  • Überwachungsbericht;
  • Feststellungsbescheinigung des Begünstigten;
  • Abschreibungsplan des Anlagevermögens;
  • Verzeichnis der Inventargegenstände;
  • die zugunsten von AIMMAIPE / der Bank abgetretene Versicherungspolice mit dem Hinweis auf Verlängerung / Verlängerung;

– REVISAL-Historie (Arbeitnehmerregister), Meldungen pro Arbeitnehmer, Arbeitsverträge, ggf. Auszug aus dem Allgemeinen Arbeitnehmerregister (REGES);

– Nachweis über die Beibehaltung der Art der neu geschaffenen Arbeitsplätze (Arbeitslosenbescheinigung, Diplom- / Absolventenbescheinigung oder Bescheinigung über die Einstufung in die Kategorie der benachteiligten Personen für die Beschäftigten nach der Vakanz eines durch das Projekt geschaffenen Arbeitsplatzes innerhalb von 30 Tagen);

– Printscreen-Webseite (sofern sie im Rahmen des Projekts finanziert wurde); ▪ Standort des Druckbildschirms mit aktiviertem GPS;

– Fotos und/oder Videobilder mit den im Rahmen des Programms finanzierten Sachanlagen, mit Serien/Nr. Inventar fotografisch lesbar;

– Fotos / Kopie des Dokuments mit Serie / Nr. auf dem Computer geöffnete Lizenz (sofern zutreffend) und Druckbildschirmprogramm / Anwendung für Programme / Lizenzen / Softwareanwendungen;

– Kopie des Registrierungsnachweises bei der zuständigen Stelle in Rumänien oder im Ursprungsland der Patente, Franchise, Umweltzeichen usw .;

– Kopie des Zahlungsnachweises der Lizenzgebühr und Kontinuität / Existenz des Franchisevertrages.

Alle Dokumente, die Videobilder, Fotos, Printscreens, Kopien von Originaldokumenten darstellen, werden aufbewahrt und archiviert.

Darüber hinaus müssen alle von den Begünstigten eingereichten Dokumente von ihnen elektronisch / holografisch unterschrieben werden, mit Ausnahme derjenigen, die Videobilder und Fotografien mit materiellen und / oder immateriellen Vermögenswerten darstellen.

 

Rechtliche Grundlage:

MECT-Verordnung 1363/2021 über die Genehmigung des Zertifizierungs- und Überwachungsverfahrens für nicht erstattungsfähige Finanzierungsprogramme, die beim Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus durch Agenturen für KMU, Investitionsanziehung und Exportförderung sowie durch Partnerkreditinstitute durchgeführt werden. im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie angewendet werden müssen.