Verfahren zur Anwendung der Maßnahmen zur Umstrukturierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen –Änderungen

Die Finanzrestrukturierungsnormen der Staatsschulden wurden geändert, um sie an die zahlreichen Veränderungen in diesem Bereich anzupassen, die Ende 2020 und Anfang 2021 eingetreten sind, gemäß einem kürzlich im Amtsblatt veröffentlichten normativen Gesetz.

So wurde durch Verordnung Nr. 764 / 2021 des Finanzministers, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 880 vom 14. September 2021, die VERORDNUNG DES MINISTERIUMS FÜR ÖFFENTLICHE FINANZEN (OMPF) Nr. 2810 / 2019 zur Genehmigung des Verfahrens geändert zur Anwendung der Maßnahmen zur Restrukturierung der am 31. Juli 2020 ausstehenden Verpflichtungen.

Die Initiatoren des Dokuments erinnern im Bericht zur Genehmigung des normativen Gesetzes daran, dass gemäß REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. auf der Grundlage eines Umstrukturierungsplans, Test des umsichtigen privaten Gläubigers, gestaffelte Zahlung und Steueraufsicht während der in Kapitel I dieses normativen Rechtsakts geregelten Erleichterungsfrist für Schuldner juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, ausgenommen öffentliche Einrichtungen und verwaltungs-territoriale Einheiten, in finanziellen Schwierigkeiten und bei denen Insolvenzgefahr besteht.

Daher, basierend auf Articol  37 Abs. 1 (1) der REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 6/2019, wurde die VERORDNUNG des MINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE FINANZEN (OMPF) Nr. 2810/2019 zur Genehmigung des Verfahrens zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 bei Schuldnern mit Hauptschulden in Höhe von mindestens einer Million Lei, erstellt.

Wir weisen darauf hin, dass die REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 6/2019 nachträglich geändert und durch eine Reihe von normativen Gesetzen ergänzt wurde. Um in diesem Zusammenhang die Bestimmungen der VERORDNUNG DES MINISTERIUMS FÜR DIE ÖFFENTLICHEN FINANZEN (OMPF) Nr. 2810/2019 samt Änderungen und Ergänzungen, die in die REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 6/2019 eingetreten sind, zu harmonisieren, wurde diese durch die VERORDNUNG des MINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE FINANZEN (OMPF) Nr. 3126/2019 und mit VERORDNUNG DES MINISTERIUMS FÜR ÖFFENTLICHE FINANZEN (OMPF) Nr. 2998/2020 ergänzt.

Anschließend von NOTFALLVERORDNUNG Nr. 226/2020 bezüglich einiger haushaltspolitischer Maßnahmen und zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Akte und der Verlängerung einiger Fristen die in der Dringlichkeitsverordnung Nr. 6/2019, im Sinne der Aufnahme in den Bereich der Haushaltsverpflichtungen vorgesehen sind, für die die Neustrukturierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen bis zum 31. Dezember 2020 gewährt werden kann, forgesetzt.

Wir betonen die Tatsache, dass die Verordnung Nr. 764/2021 des Finanzministers ausgearbeitet wurde, um die Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums für öffentliche Finanzen (OMPF) Nr. 2810/2019 mit den Änderungen und Ergänzungen zu harmonisieren, die in die REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 6/2019 durch die durch die NOTFALLVERORDNUNG Nr. 226/2020 und enthält Regelungen zur Erweiterung des Umfangs der Verpflichtungen, für die die Neuordnung von Haushaltsverpflichtungen gewährt werden kann, vom 31. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020.

Gleichzeitig werden im Rahmen der sukzessiven Änderungen der Daten bezüglich des Verpflichtungsbereichs, für den die Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen gemäß der REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 6/2019, jeweils vom 31. Dezember 2018 bis 31. März 2020, bis 31. Juli 2020, gefolgt von einer neuen Änderung am 31. Dezember 2020, aber auch der Änderungen bezüglich der Frist für die Einreichung von Benachrichtigungen / Anträgen zur Neuordnung von Haushaltsverpflichtungen, durch dem im Amtsblatt veröffentlichten neuen normativen Akt werden folgende Änderungen vorgenommen, um die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen:

  • Streichung aus dem Inhalt der Anhänge Nr. .1 – 2 und 4 – 18 zum Verfahren zur Anwendung der Maßnahmen zur Sanierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen zum 31. Dezember 2020, der Festlegungen zum Zeitpunkt, auf den sich die Haushaltsverpflichtungen, für die die Sanierung bewilligt werden kann, beziehen, einschließlich ab die Perspektive des Ordenstitels;
  • Streichung aus dem Inhalt der Anhänge Nr. .1 – 2 und 4 – 18 zum Verfahren zur Anwendung der Maßnahmen zur Sanierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen am 31. Dezember 2020, der Festlegungen bezüglich des Datums, an dem die Benachrichtigung / der Antrag auf Sanierung der Haushaltsverpflichtungen gestellt wird eingereicht.

 

Darüber hinaus wurden zwei neue Formulare eingeführt, nämlich eine Musteranmeldung über die Absicht, Haushaltsverpflichtungen umzustrukturieren bzw . zur VERORDNUNG DES FINANZMINISTERS Nr. 764 / 2021.

ANHANG Nr. 18 (Anhang Nr. 29 zum Verfahren):

BENACHRICHTIGUNG

über die Absicht, die Haushaltsverpflichtungen umzustrukturieren

oder Widerruf der Benachrichtigung

  1. Identifikationsdaten des Schuldners

Steuernummer . . . . . . . . . .

Name / Vorname und Nachname  . . . . . . . . . .

Steuerdomizil: Landkreis / Bezirk  . . . . . . . . . ., Ort . . . . . . . . . ., Strasse . . . . . . . . . . Nr. . . . . . . . . . ., Bl. . . . . . . . . . ., Eingang. . . . . . . . . . ., Nr. . . . . . . . . . ., Telefon . . . . . . . . . ., Fax . . . . . . . . . ., E-Mail . . . . . . . . . .

CAEN Code des Haupttätigkeitsgegenstands

Steuernummer für Zweigstellen

. . . . . . . . . .

Steuernummer  von der Finanzbehörde vergeben / Eindeutiger Registrierungscode nach dem Sondergesetz für natürliche Personen, die auch eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder in anderen Formen als Vereinen freie Berufe ausüben

. . . . . . . . . .

  1. Identifikationsdaten des Bevollmächtigten / gesetzlichen Vertreters / steuerlichen Vertreters

Name / Vorname und Nachname  . . . . . . . . . .

Anschrift . . . . . . . . . .

Steuernummer  . . . . . . . . . .

  1. Gegenstand der Benachrichtigung1

1 Wird für eine der beschriebenen Situationen markiert.

□ Die Absicht, die Haushaltsverpflichtungen auf der Grundlage der Bestimmungen von Kap. I der Regierungsverordnung Nr. 6/2019 über die Einrichtung von Steuerfazilitäten, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, und der Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 2.810 / 2019 zur Genehmigung des Verfahrens zur Anwendung der Restrukturierungsmaßnahmen der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen mit den anschließenden Änderungen und Ergänzungen

□ Rücknahme der Benachrichtigung über die Absicht, von der Neuordnung der Haushaltsverpflichtungen Nr. ……….. ab ………. aufgrund der Bestimmungen in Kap. I der Regierungsverordnung Nr. 6/2019 über die Einrichtung von Steuerfazilitäten, mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, und Articol . 3 Abs. 1 (21) des Verfahrens zur Anwendung der Maßnahmen zur Restrukturierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 2.810 / 2019, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen

□ Rücknahme der Benachrichtigung über die Absicht, von der Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen zu profitieren Nr. ……….. vom ………. und Einreichung einer neuen Benachrichtigung über die Absicht, von der Umstrukturierung zu profitieren die Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen nach den Bestimmungen von Kap. I der Regierungsverordnung Nr. 6/2019  über die Einrichtung von Steuererleichterungen, samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, und von Articol  3 Abs. 1 (22) des Verfahrens zur Anwendung der Maßnahmen zur Restrukturierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 2.810 / 2019, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen.

 

  
 

Rechtlicher / steuerlicher / bevollmächtigter Vertreter des Steuerpflichtigen
Name und Vorname: . . . . . . . . . .
Funktion  . . . . . . . . . .
Unterschrift . . . . . . . . . .

 

ANHANG Nr. 19 (Anhang Nr. 30 zum Verfahren):

Antrag

zur Anwendung der

Restrukturierungsvorschriften Haushaltsverpflichtungen

  1. Identifikationsdaten des Schuldners

Steuernummer . . . . . . . . . .

Name / Vorname und Nachname  . . . . . . . . . .

Steuerdomizil: Landkreis / Bezirk  . . . . . . . . . ., Ort . . . . . . . . . ., Strasse . . . . . . . . . . Nr. . . . . . . . . . ., Bl. . . . . . . . . . ., Eingang. . . . . . . . . . ., Nr. . . . . . . . . . ., Telefon . . . . . . . . . ., Fax . . . . . . . . . ., E-Mail . . . . . . . . . .

CAEN Code des Haupttätigkeitsgegenstands

Steuernummer für Zweigstellen

. . . . . . . . . .

Steuernummer  von der Finanzbehörde vergeben / Eindeutiger Registrierungscode nach dem Sondergesetz für natürliche Personen, die auch eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder in anderen Formen als Vereinen freie Berufe ausüben

. . . . . . . . . .

  1. Identifikationsdaten des Bevollmächtigten / gesetzlichen Vertreters / steuerlichen Vertreters

Name / Vorname und Nachname  . . . . . . . . . .

Anschrift . . . . . . . . . .

Steuernummer  . . . . . . . . . .

  1. Gegenstand des Antrags

Gemäß den Bestimmungen von Kap. I der Regierungsverordnung Nr. 6/2019 über die Einrichtung von Steuerfazilitäten mit späteren Änderungen und Ergänzungen und der Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 2.810 / 2019 zur Genehmigung des Verfahrens zur Anwendung der Maßnahmen zur Umstrukturierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, bitte ich1:

1 Wird für eine der beschriebenen Situationen markiert.

 

   
  

Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen gemäß Art.1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 der Regierungsverordnung Nr. 6/2019, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen

  

Rücknahme des Restrukturierungsantrags für Haushaltsverpflichtungen Nr. . . . . . . . . . ., ab dem Datum. . . . . . . . . ., gemäß Artikel 5 Absatz (11) des Verfahrens zur Durchführung der Maßnahmen zur Restrukturierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 2.810 / 2019, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen

  

Rücknahme des Restrukturierungsantrags für Haushaltsverpflichtungen Nr. . . . . . . . . . . ab dem Datum. . . . . . . . . . . und die Einreichung eines neuen Antrags auf Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen gemäß Artikel 5 Absatz (12) des Verfahrens zur Anwendung der Maßnahmen zur Umstrukturierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 2.810 / 2019, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen

  

Rücknahme der Benachrichtigung über die Absicht, von der Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen Nr. . . . . . . . . . . ab dem Datum. . . . . . . . . . und der Antrag auf Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen Nr. . . . . . . . . . . ab dem Datum. . . . . . . . . ., gemäß Artikel 5 Absatz (13) des Verfahrens zur Durchführung der Maßnahmen zur Restrukturierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 2.810 / 2019, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen

  

die Änderung des Beschlusses, die Zahlung der wichtigsten Haushaltsverpflichtungen zu erleichtern und / oder des Beschlusses, die Zahlung von Zinsen, Strafen und allen Nebenkosten aufzuschieben, gemäß Artikel 11 Absatz (1) der Regierungsverordnung Nr. 6/2019, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen

  

Aufrechterhaltung der Gültigkeit der Erleichterung der Zahlung der Haupthaushaltsverpflichtungen und / oder des Aufschubs der Zahlung von Zinsen, Strafen und aller Nebenkosten und / oder des Aufschubs der Zahlung der Haupthaushaltsverpflichtungen gemäß Artikel 14 Absatz (1) der Regierungsverordnung Nr. 6/2019, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen

Diesem Antrag füge ich ggf. folgende Unterlagen bei:

□ Umstrukturierungsplan;

□ vorsichtiger privater Gläubigertest.

  
 

Rechtlicher / steuerlicher / bevollmächtigter Vertreter des Steuerpflichtigen
Name und Vorname: . . . . . . . . . .
Funktion  . . . . . . . . . .
Unterschrift . . . . . . . . . .

 

Gleichzeitig legen die Initiatoren auch fest, da in der REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 6/2019 waren nicht davon befreit, den Einrichtungen die Haushaltsverpflichtungen zu gewähren, für die die gesamtschuldnerische Haftung gemäß Gesetz Nr. 207/2015 zur Steuerordnung, oder Haftung nach Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverhütung und Insolvenzverfahren, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, bzw. gemäß Gesetz Nr. 85/2006 über Insolvenzverfahren, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, einschließlich des Strafrechts, wurden diesbezüglich Vorgaben in den Inhalt von Die neue Ordnung.

Rechtliche Grundlage:

Regierungsverordnung 6/2019 über die Einrichtung von Steuerfazilitäten;

MF-Verordnung Nr. 764/2021 über die Änderung und Ergänzung der Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 764/2021. 2.810 / 2019 zur Genehmigung des Verfahrens zur Anwendung der Maßnahmen zur Sanierung der ausstehenden Haushaltsverpflichtungen am 31. Juli 2020.