Umleitung der Gewinn-/Einkommensteuer im Zusammenhang mit Sponsoring

Nach einem kürzlich im Senat eingereichten Gesetzesvorschlag kann ab 2022 der von Unternehmen und gesetzlich zu entrichtende Teil der Gewinnsteuer bzw. der Einkommensteuer von Kleinstunternehmen innerhalb von 7 aufeinander folgenden Jahren für Patenschaften von gemeinnützigen Einrichtungen, öffentlichen Einrichtungen oder Personen, die in Bildung, Forschung, Gesundheit etc. tätig sind.

Genauer gesagt, durch den erwähnten Legislativvorschlag die Änderung der Abgabenordnung in dem Sinne, dass „Ab dem 01.01.2022 werden die nicht genutzten Beträge aus der Gewinnsteuer für Patenschaften für die nächsten 7 aufeinander folgenden Jahre vorgetragen, wobei der Steuerpflichtige in diesem Zeitraum jederzeit darüber verfügen kann.“

Das wirksame Verfahren würde auf Anordnung der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung festgelegt.

Somit würden diese Beträge, wie aus der Begründung des Projekts hervorgeht, einen Fonds darstellen, aus dem Patenschaften gewährt werden könnten, nachdem die Unternehmen die ihnen zur Verfügung stehenden Beträge jährlich berichtigen würden.

Dem gleichen Dokument zufolge werden Sponsorings in Höhe von 20% der fälligen Gewinnsteuer davon abgezogen, wenn es sich um gemeinnützige juristische Personen, einschließlich Kulteinheiten handelt, sofern diese im Register der eingetragen sind kultische Einheiten / Einheiten, für die Steuerabzüge gewährt werden.

Die verbleibenden Beträge, die nicht so gekürzt wurden, werden für die nächsten 7 aufeinanderfolgenden Jahre vorgetragen und ihre Einziehung erfolgt „in der Reihenfolge ihrer Registrierung unter den gleichen Bedingungen bei jedem Zahlungstermin der Einkommensteuer“.  

Andererseits werden nach dem im Senat eingetragenen Gesetzesvorschlag die nicht für die Förderungen verwendeten Beträge aus der Mikroeinkommensteuer ab dem 1. Januar 2022 übertragen; in den nächsten 28 aufeinanderfolgenden Quartalen kann der Steuerpflichtige auch jederzeit während des genannten Zeitraums darüber verfügen.

Somit wird den Steuerzahlern gemäß diesem Vorschlag ein längerer Zeitraum von bis zu 7 Jahren angeboten, um zu entscheiden, ob sie die entsprechenden Beträge als Sponsor erhalten möchten.