Vereinfachte Zahlungsumbuchung wird zu einem dauerhaften Mechanismus

Die Regierungsverordnung (OG) Nr. 11 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes 207/2015 über die Steuerprozessordnung und zur Regelung steuerlicher Maßnahmen wurde im Amtsblatt Nr. 832 vom 31. August 2021 mit allgemeiner Geltung vom 3. September 2021 veröffentlicht.

Dem Dokument zufolge wird die vereinfachte Umschuldung für Schuldner zu einer dauerhaften Option. Der Mechanismus der Fiskalprozessordnung wird ab dem 1. Oktober 2021, unmittelbar nach Ablauf des derzeitigen vorübergehenden vereinfachten Umschuldungsmechanismus, wirksam angewendet.

Genauer gesagt ist eine der Änderungen, die die REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 11/2021 an der Steuerordnung mit sich bringt, die Einführung eines ganzen Kapitels in die Gesetzgebung, das in vereinfachter Form einem ständigen Verfahren der Zahlungsumschichtung für die von der zentralen Finanzbehörde verwalteten Haushaltsverpflichtungen gewidmet ist,

Wir weisen darauf hin, dass die vereinfachte Umschuldung als Alternative zur klassischen Umschuldung aus der Steuerordnung konzipiert wurde und gemäß REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 11/2021 Folgendes beinhaltet: Staffelung, für höchstens 12 Monate, der wichtigsten steuerrechtlichen Verpflichtungen und ausstehenden Nebentätigkeiten, deren Dienstalter höchstens 12 Monate vor dem Tag der Antragstellung liegt und nicht bis zum Tag der Ausstellung der steuerlichen Bescheinigung erlischt, verwaltet von der zentralen Finanzverwaltung

Es ist wichtig zu erwähnen, dass in der REGIERUNGSVERORDNUNG 11/2021 vorgesehen ist, dass in der Kategorie der steuerlichen Verpflichtungen, für die die Zahlungsumschuldung nicht gewährt wird, eingeschlossen sind auch solche, die Gegenstand einer nach der GEO Nr. 181/2020 gewährten Umschuldung waren, die praktisch mit Inkrafttreten dieser REGIERUNGSVERORDNUNG ihre Gültigkeit verliert

Nach geltendem Recht ist die vereinfachte Umschuldung aufgrund der Notverordnung Nr. 181/2020 nur noch bis zum 30. September zugänglich.

Daher werden die bis zum 30. September eingereichten Anträge auf vereinfachte Umschuldung zur Begleichung der Schulden auf der Grundlage der NOTVERORDNUNG Nr. 181/2020 gelöst.

Ab 1. Oktober 2021, gemäß REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 11/2021 wird der Mechanismus für die Schuldner bei ANAF zu einer dauerhaften Option, und die Anträge auf vereinfachte Zahlungsumschuldung werden auf Grundlage der Bestimmungen der REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 11/2021 weiter bearbeitet.

Um von der vereinfachten Zahlungsumschuldung profitieren zu können, muss der Schuldner gemäß REGIERUNGSVERORDNUNG Nr. 11/2021 kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • bei der Steuerbehörde einen Antrag zu stellen, dem der Schuldner den Umschuldungsplan mit der vorgeschlagenen Höhe der Umschuldungssätze beifügen kann;
  • nicht im Konkursverfahren sein;
  • sa nu se afle in dizolvare;
  • keine offenen steuerlichen Verpflichtungen mit einem Dienstalter von mehr als 12 Monaten vor dem Datum der Antragstellung und nicht erloschen am Tag der Ausstellung der Steuerbescheinigung zu registrieren;
  • seine Haftung nicht nach dem Insolvenzrecht und/oder gesamtschuldnerisch begründet ist.Ausnahmsweise gilt die Bedingung als erfüllt, wenn die Akte, durch die die Haftung festgestellt wurde, im System der verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe endgültig sind und der Betrag, für den die Haftung geltend gemacht wurde, erloschen ist.

In plus, in ceea ce priveste regulile mecanismului de esalonare simplificata la plata, debitorul trebuie ca, la data eliberarii certificatului de atestare fiscala, sa aiba depuse toate declaratiile fiscale.

Nach Eingang des Antrags stellt die ANAF von Amts wegen die Steuerbescheinigung aus und bearbeitet den Antrag innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Registrierung durch Beschluss, die Zahlung zu verschieben oder abzulehnen.

Wichtig! Während der Geltungsdauer der Umschuldung kann der Umschuldungsbeschluss auf Antrag des Schuldners höchstens zweimal um weitere steuerliche Verpflichtungen ergänzt werden.

Wir weisen darauf hin, dass der Schuldner die Möglichkeit hat, während der Gültigkeitsdauer der Zahlung auf die Umschuldung zu verzichten, indem er einen Antrag auf Aufhebung der Umschuldung stellt . .

Einerseits müssen Steuerpflichtige, die sich für die vereinfachte Umschuldung entscheiden, für jeden Tag der Verspätung einen Staatszins von 0,01 % zahlen. Auf der anderen Seite entledigt sich der Steuerzahler der Notwendigkeit, Garantien zu stellen.

Diese beiden Aspekte machen die vereinfachte Umschuldung zugänglicher als die klassische Umschuldung in der Steuerordnung.

Geplante Zugangsbedingungen für vereinfachte Zahlung:

Um auf den vereinfachten Zahlungsplan zugreifen zu können, ist es nicht erforderlich, Garantien zu stellen, aber die folgenden Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein.:

  • bis einschließlich 30. September 2021 einen Antrag unter Androhung des Verfalls zu stellen.Auf Anfrage kann der Umschuldungsplan mit der vorgeschlagenen Höhe der Umschuldungssätze beigefügt werden;
  • zum Zeitpunkt der Ausrufung des Notstands nicht ausstehende steuerliche Verpflichtungen zu registrieren, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Steuerbescheinigung nicht erloschen sind.Werden am Tag des Ausnahmezustands solche offenen Steuerschulden registriert, müssen sie bis zum Tag der Ausstellung der Steuerbescheinigung erloschen sein.;
  • sich nicht in einem Konkursverfahren befinden;
  • in Auflösung sein;
  • alle Steuererklärungen bis zum Datum der Ausstellung der Steuerbescheinigung eingereicht zu haben;
  • die Haftung nicht nach dem Insolvenzrecht und/oder der gesamtschuldnerischen Haftung nach den Bestimmungen von Art.25 und 26 / Steuergesetzbuch.Ausnahmsweise gilt die Bedingung als erfüllt, wenn die Akte, durch die die Haftung festgestellt wurde, im System der verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe endgültig sind und der Betrag, für den die Haftung geltend gemacht wurde, bezahlt wurde.

Die ANAF erinnert die Steuerzahler in einer Pressemitteilung daran, dass sie auch von der Aufhebung einiger zusätzlicher Haushaltsverpflichtungen im Zusammenhang mit den wichtigsten am 31. März 2020 ausstehenden Haushaltsverpflichtungen profitieren können, wenn sie kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • alle ausstehenden Haupthaushaltsverpflichtungen bis einschließlich 31. März 2020, die bis einschließlich 31. Januar 2022 erlöschen, Frist für die Einreichung des Antrags auf Löschung von Zubehör;

– alle wesentlichen Haushaltsverpflichtungen und Zubehör mit Zahlungsfristen zwischen dem 1. April 2020 und dem Datum der Einreichung des Antrags auf Stornierung des Zubehörs, einschließlich, bis zum Datum der Einreichung des Antrags auf Stornierung des Zubehörs, einschließlich.

– alle Steuererklärungen gemäß dem Steuervektor bis zum Datum der Einreichung des Antrags auf Löschung des Zubehörs einzureichen, einschließlich;

– den Antrag auf Stornierung des Zubehörs nach ordnungsgemäßer Erfüllung der oben genannten Bedingungen, spätestens jedoch bis einschließlich 31. Januar 2022, unter Androhung des Verfalls einzureichen.

Sowohl der Antrag bezüglich der vereinfachten Zahlungsumbuchung als auch der Antrag auf Stornierung des Zubehörs können über den Virtual Private Space an die Steuer- und elektronische Stelle gesendet werden.

 

Das Antragsformular für die Erteilung der Zahlungsumschuldung (NOTFALLVERORDNUNG 181/2020) finden Sie unter folgendem Link:

http://static.anaf.ro/static/10/Anaf/formulare/C_OPANAF_3896_2020.pdf

 

Rechtliche Grundlage:

www.anaf.ro

REGIERUNGSVERORDNUNG 11/2021 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 207/2015 über die Steuerordnung und die Regelung bestimmter steuerlicher Maßnahmen;

Dringlichkeitsverordnung 181/2020 über einige haushaltspolitische Maßnahmen, zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Gesetze