Innergemeinschaftlicher Warenhandel – neue Mehrwertsteuerregelungen (2)

Gemäß OpANAF 1019/2021 hat die Bewilligungsnummer die Form ROTVAROXXXXXXYYYYY, wobei RO den Ländercode ISO 3166 alpha – 2 Rumäniens darstellt, VAT den Bewilligungscode, ROXXXXXX den Code der Zollstelle, die die Bewilligung ausstellt und YYYYY der bevollmächtigte Zoll. Die eindeutige Erkennung wird in chronologischer und aufsteigender Reihenfolge angegeben

Der Besitzer der Bewilligung zur Nutzung des Sondermechanismus zur Erklärung und Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer hat folgende Pflichten:

 

  1. bei der Zollstelle, bei der die Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr abgegeben werden, monatlich in dem von der Zollstelle festgelegten elektronischen Format eine besondere Umsatzsteuererklärung abzugeben und den im Berichtsmonat erhobenen Umsatzsteuerbetrag zu entrichten Sondermechanismus , innerhalb der in Art.3153 Absatz (6) der Abgabenordnung.Das Muster der Umsatzsteuer-Sondererklärung ist im Anhang Nr.3 zu diesen Regeln;
  2. der Zollstelle die für die Abgabe von besonderen Mehrwertsteuererklärungen bestimmte(n) Person(en) mitzuteilen (Name, Nachname, Funktion, persönlicher Zahlencode, Telefon und E-Mail-Adresse);
  3. in dem von der Zollstelle festgelegten elektronischen Format Aufzeichnungen über die durch diesen besonderen Mechanismus geregelten Vorgänge gemäß den Bestimmungen von Art.3153 Abs. 1(7) aus dem Steuergesetzbuch;
  4. die Zollstelle innerhalb von 3 Tagen nach der Produktion auf elektronischem Wege über alle nach Erteilung der Bewilligung eingetretenen Änderungen zu informieren, die die Aufrechterhaltung oder ihren Inhalt beeinflussen können, einschließlich der Einstellung der Tätigkeit oder Nicht- Erfüllung der notwendigen Bedingungen für die Nutzung des Sondermechanismus;
  5. den Betrag der gestellten Sicherheit innerhalb von 15 Tagen nach Aufforderung durch das Zollamt zu ergänzen;
  6. alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Person, die die Ware erhält, die korrekte Mehrwertsteuer entrichtet.

 

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ändert oder widerruft das Zollamt die Bewilligung für die Verwendung des besonderen Mechanismus zur Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr in einem der folgenden Fälle:

  • auf Verlangen der bevollmächtigten Person;
  • wenn eine der der Erteilung der Zulassung zugrunde liegenden Bedingungen nicht mehr erfüllt ist;
  • wenn die bevollmächtigte Person mindestens eine der oben genannten Pflichten nicht erfüllt (Art. 7 der OpANAF 1019/2021)

 

Die Zollstelle teilt dem Inhaber der Bewilligung schriftlich mit, aus welchen Gründen sie die Entscheidung über die Änderung oder den Widerruf der Bewilligung treffen will, mit Ausnahme des zu Art. 8 Buchst. a) – auf Antrag der bevollmächtigten Person – in Anwendung der Bestimmungen des Artikels 9 des Gesetzes Nr. 207/2015 über die Steuerordnung, samt späteren Änderungen und Ergänzungen.

Die Zollstelle überwacht die vom Bewilligungsinhaber zu erfüllenden Voraussetzungen und die Einhaltung der sich aus der Bewilligung ergebenden Pflichten. Zollamt:

 

  1. a) jährliche Überprüfung der Bedingungen, die der Erteilung von Genehmigungen für die Nutzung des Sondermechanismus für die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf Einfuhren zugrunde liegen;

 

  1. b) überprüft vierteljährlich die Höhe der festgestellten Garantie und teilt dem Zulassungsinhaber gegebenenfalls mit, dass diese an den höchsten Mehrwertsteuerbetrag angepasst werden muss, der in den im überprüften Quartal eingereichten besonderen Mehrwertsteuererklärungen registriert ist

 

  1. c) führt je nach Anzahl und Häufigkeit der Vorgänge periodisch oder mindestens einmal jährlich die Nachkontrolle der im Rahmen des Sonderverfahrens für die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr abgegebenen Zollanmeldungen durch, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen, die der Inhaber der Bewilligung übernommen hat, eingehalten werden bei Einreichung des Zulassungsantrags.

 

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Inhaber, dessen Genehmigung zur Nutzung des besonderen Mechanismus zur Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr widerrufen wurde, die Erteilung einer anderen Genehmigung erst nach Beseitigung der Widerrufsgründe beantragen kann, wobei die in diesen Vorschriften vorgesehenen Genehmigungsformalitäten wieder aufgenommen werden .

 

Wenn der Inhaber die erhobene Mehrwertsteuer nicht zahlt, für die die Zahlung bis spätestens zu der in Art. 3153 Abs. 1 (6) aus dem Steuergesetzbuch führt das Zollamt die rechtlichen Schritte zur Erfüllung der Sicherheitsleistung auf Grundlage der Angaben über den Gesamtwert der Mehrwertsteuer in den im Rahmen des Sonderverfahrens für die Meldung eingereichten Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr durch Kalendermonat.

 

Die Änderung der irrtümlich in der besonderen Mehrwertsteuererklärung gemäß Artikel 7 Buchstabe a) angegebenen Informationen erfolgt durch Ausfüllen und Übersenden einer Berichtigungserklärung innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum, an dem die erste Erklärung abgegeben werden musste.

Die Umsatzsteuer-Sondererklärung füllt alle Felder des Formulars mit den zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Daten aus, unabhängig davon, ob diese bereits früher gemeldet wurden.

Für jeden Berichtszeitraum, für den Berichtigungen vorgenommen werden, wird eine spezielle berichtigende Umsatzsteuererklärung erstellt.

 

MUSTER (Anhang Nr.3/OpANAF 1019/2021):

 

SPEZIELLE MWST-ERKLÄRUNG für die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr im Rahmen des besonderen Mechanismus, der in Art. 3153 des Gesetzes Nr. 227/2015 zum Steuergesetzbuch, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen

 

Die Gesellschaft, ………………………………………………………………, umsatzsteuerlich registriert mit Nr.  …………………………….., Inhaber der Bewilligung für die Nutzung des Sondermechanismus zur Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf Einfuhrnr. ……………………………. vom Datum …………………….., erkläre hiermit, dass ich das Konto Nr. ………………………………vom Zollamt …………………….den Betrag von …………………… Lei,

 

repräsentiert den Gesamtbetrag der im Monat erhobenen Mehrwertsteuer…………… Jahr …………

– Dieser Erklärung sind die Kopie des Zahlungsnachweises und die Übersichtstabelle beigefügt, die eine Reihe von ……. Aufzeichnungen enthält, die Informationen aus allen in ……. hinterlegten Überführungserklärungen für den zollrechtlich freien Verkehr enthalten. … …… Jahr ………… beim Zollamt………………., im Konto der Empfänger, unter Verwendung des besonderen Mechanismus zur Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr, der in Art. 3153 des Gesetzes Nr. 227/2015 zur Abgabenordnung, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.

 

Name und Vorname ………………………………………………..

Funktion ……………………………………………………………………

Personennummer …………………………………………………….

Unterschrift ………………………………………………………………

 

 (- ANHANG zur Besonderen Mehrwertsteuererklärung für die Erklärung und Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen des Sonderverfahrens Nr. …… Datum ………..)

krt.

Nr.

MRN Zollanmeldung von PLC

Datum der Erteilung der Zollabfertigung

Empfänger-Identifikationsnummer

Mehrwertsteuer deklariert

Mehrwertsteuer eingezahlt

Bemerkungen*

1

      

2

      

3

      

…..

      

____

* In Fällen, in denen die ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht mit der erhobenen Mehrwertsteuer übereinstimmt, werden die Gründe für die Differenz zwischen diesen Werten eingegeben.

 

Rechtliche Grundlage:

Abgabenordnung (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtlichen Monitor Nr. 688 vom 10.09.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

Notverordnung 59/2021 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 zur Abgabenordnung;

ANAF-Verordnung 1019/2021 zur Genehmigung der Normen über die Genehmigung und Verwendung des besonderen Mechanismus zur Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr, das Muster und den Inhalt der besonderen Mehrwertsteuererklärung.