Das Finanzministerium (MF) hat in einer öffentlichen Konsultation am 18. Juni 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Genehmigung des Rechnungslegungs-Berichtssystems am 30. Juni 2021 der Wirtschaftsbeteiligten vorgelegt.
Mit diesem Dokument wird vorgeschlagen, das Rechnungslegungssystem zum 30. Juni 2021 auf Wirtschaftsbeteiligte anzuwenden, die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Nettoumsatz über dem RON-Gegenwert von 1.000.000 Euro hatten.
Für die Erstellung der Rechnungslegungsberichte zum 30.06.2021 erfolgt laut Genehmigungsbericht zum normativen Gesetz die Aufnahme in das genannte Kriterium auf Basis der aus dem Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres ermittelten Kennzahlen bzw. des Prüfsaldos Abschluss am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres von der Rumänischen Nationalbank (BNR) mitgeteilter Wechselkurs, gültig am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Es ist sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Unternehmen, die vom Datum der Gründung bis zum 30. Juni 2021 keine Tätigkeit ausgeübt haben, diejenigen, die im ersten Halbjahr 2021 vorübergehend nicht tätig waren, die im Jahr 2021 gegründet wurden, sowie natürliche juristische Personen die in Liquidation sind, erstellen laut Gesetz zum 30.06.2021 keine Rechnungslegungsberichte.
Die in den Rechnungslegungsberichten enthaltenen Informationen basieren auf den Rechnungslegungsvorschriften für jede Kategorie von Wirtschaftsteilnehmern bzw , in der nachträglich geänderten oder ergänzten Rechnungslegung gemäß den International Financial Reporting Standards, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für öffentliche Finanzen Nr. 2844/2016, mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
Die Rechnungslegungsberichte zum 30.06.2021 sind bis spätestens 16.08.2021 den Gebietseinheiten des Finanzministeriums vorzulegen.