Durch das Gesetz Nr. 101/2021, das am 30. April 2021 in Kraft getreten ist, wurde die Verpflichtung zur Vorlage der Erklärung über die Echten Begünstigten wieder eingeführt. Nach Angaben des neuen Gesetzes müssen rumänische Unternehmen letztendlich jährlich die Erklärung der Echten Begünstigten innerhalb von 15 Tagen nach Zustimmung des Jahresabschlusses einreichen müssen, nachdem diese Verpflichtung im Jahr 2020 aufgehoben wurde. Gleichzeitig müssen auch Unternehmen, die ausschließlich aus Gesellschaftern – Einzelpersonen bestehen, die Erklärung abgeben.
Vor kurzem wurde, aufgrund der wegen der Vielzahl von Gesetzesänderungen unter den Unternehmen verursachten Erregung, im Amtsblatt (MOF) 561 vom 31.05.2021 die Dringlichkeitsverordnung (OUG) 43/2021 veröffentlicht, durch welche die Frist für die Einreichung der Erklärung über die Echten Begünstigten bis zum 1. Oktober 2021 verschoben wird.