Das Finanzministerium verlängert die Anwendung steuerlicher Maßnahmen

Gelegentlich der Sitzung vom 25. März 2021 genehmigte das Finanzministerium, laut einer auf der Website veröffentlichten Pressemitteilung, eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung des Geschäftsumfelds wie folgt:

 

  • Befreiung von der Zahlung der spezifischen Steuer für einen weiteren Zeitraum von 90 Tagen, ab den  1. April 2021, für Tätigkeiten im Bereich von HORECA (Hotel / Restaurant / Catering);
  • Verlängerung der Steuerfazilitäten für die Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen, durch Verlängerung der Frist für die Einreichung des Umstrukturierungsantrags vom 30. Juni 2021 bis zum 31. Januar 2022;
  • Verlängerung des Zeitraums, in dem Steuerzahler von der Erstattung der Mehrwertsteuer profitieren können, samt anschließenden Durchführung der Steuerprüfung, durch Verlängerung der Laufzeit vom 31. März bis zum 31. Januar 2022;
  • Fortführung der steuerlichen Maßnahmen an, um Steuerzubehör (wie Zinsen und Strafen) zu stornieren, unter der Bedingung, daß die Hauptschulden und die anderen in der Gesetzgebung genannten Kriterien bezahlt werden; durch Verlängerung der Frist für die Einreichung des Antrags vom 31. März 2021 bis zum 31. Januar 2022;
  • Steuerzahler können in vereinfachter Form und durch einen beschleunigten Verfahren von der Umschuldung der nach der Ausrufung des Notstandzustands fälligen Haushaltsverpflichtungen profitieren, die von der zentralen Steuerbehörde für einen weiteren Zeitraum nach Verlängerung der Frist ab dem 31. März verwaltet werden 2021 bis 30. September 2021.