ANAF-Änderung betreffend die Einführung/ Änderung einiger Formblätter

Infolge der Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinfachung der Steuerberichterstattung veröffentlichte die Nationale Agentur für Finanzverwaltung (ANAF) auf der Website Informationen darüber, dass sie den Steuerzahlern ab dem 20. Januar 2021 eine App zur Ausfüllung des elektronischen Formblatts 094 ,,Erklärung betreffend den Umsatz der Steuerpflichtigen, für die der Steuerzeitraum das Kalenderquartal ist und die im Vorjahr keine innergemeinschaftlichen Warenakquisitionen getätigt haben“ zur Verfügung stellt.

Das Formblatt wird bis zum 25. Januar 2021 seitens den Steuerpflichtigen eingereicht, welche gemäß Art. 316 des Gesetzes 227/2015, das Quartal im Vorjahr als Steuerperiode genutzt haben und welche die Obergrenze von 100.000 Euro nicht überschritten haben, und welche gemäß Art. 316, und Art. 322 Abs. (8) Abschnitt II aus dem Steuergesetzbuch, keine innergemeinschaftlichen Erwerbe von Waren getätigt haben. Es wird auch seitens Steuerpflichtigen, die für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, eingereicht. Es gilt für Steuerpflichtige, die als Geschäftsperiode in das Kalenderquartal zurückkehren, weil sie im Vorjahr /in den Vorjahren den Monat als Geschäftsperiode verwendet haben, jedoch keine innergemeinschaftlichen Warenakquisitionen getätigt haben und die Obergrenze von 100.000 Euro nicht überschritten haben.

Steuerpflichtige, die die Streichung der für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Personen gemäß Art. 316 anfordern, sind nicht verpflichtet, das Formblatt einzureichen, gemäß Voraussetzungen des Sonderbefreiungssystems, Art. 310.

Außerdem teilt die Nationale Agentur für Finanzverwaltung die Genehmigung und Übermittlung zur Veröffentlichung, im Amtsblatt, Anordnung des Präsidenten der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung Nr. 51/2021 mit, was die Änderung und das Ausfüllen des Formblatts 100Erklärung über die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt“ mit Inkrafttreten, samt Steuerverbindlichkeiten anbelangt, daß die gesetzliche Anmeldefrist einschließlich der 25. Januar 2021 ist. Desgleichen muss das Formblatt 710 „Berichtigungserklärung“ ausgefüllt werden, um mit den Änderungen der Abgabenordnung durch das Gesetz Nr. 153/2020 zur Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 227/2015 betreffs dem Steuergesetzbuch, sowie mit der Ergänzung des Gesetzes Nr. 170/2016 über die spezifische Steuer bestimmter Tätigkeiten, des Gesetzes Nr. 170/2016. 262/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 be. dem Steuergesetzbuch sowie des Gesetzes Nr. 296/2020 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 be. dem Steuergesetzbuch, in Einklang zu kommen; indem sie in den beiden Formblättern einige gesonderte Zeilen einfügen, die der Erklärung derjenigen Steuerzahler gewidmet sind, die die Einkommensteuer des Kleinstunternehmens zahlen:

-Patenschaften und Stipendien für Studierende, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 25 Absatz 4 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 1/2011 in einer beruflich-dualen Ausbildung eingeschrieben sind, samt späteren Änderungen und Ergänzungen;

-Kosten für den Kauf der in Betrieb genommenen elektronischen Steuerkassen.