Durch Order des Finanzministers Nr. 2809/2020 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 949 vom 15. Oktober 2020 werden die Arten von Steuerforderungen, die mittels nationales elektronisches Zahlungssystem online über Bankkarten bezahlt werden können, geregelt.
Es gelten die Bestimmungen der Rechtsvorschrift für:
– gebietsansässige und gebietsfremde Personen, identifiziert auf der Grundlage der Personalnummer oder der steuerlichen Identifikationsnummer, für die im Anhang Nr. 1 der Rechtsvorschrift vorgesehenen Steuerforderungen
– juristische Personen für die Zahlung der Arten von Steuerforderungen für die im Anhang Nr. 2 der Rechtsvorschrift vorgesehenen Steuerforderungen