Verfahren zur Umsetzung der von MEEMA geänderten Micrograns-Maßnahme

Das Verfahren zur Umsetzung der Maßnahme „Mikrogrants aus nicht rückerstattungsfähigen externen Mitteln“ im Rahmen der staatlichen Beihilferegelung der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 130 vom 31. Juli 2020 über bestimmte Maßnahmen zur Gewährung finanzieller Unterstützung aus nicht rückerstattungsfähigen externen Mitteln, im Zusammenhang mit dem operationellen Programm für Wettbewerbsfähigkeit 2014-2020, im Kontext der durch COVID-19 verursachten Krise, wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Energie und Unternehmensumfeld (MEEMA) nach der Änderung aufgrund der während der öffentlichen Konsultationsphase eingegangenen Kommentare, veröffentlicht.

Die Webseite, an der sowohl das Verfahren als auch die zugehörigen Dokumente (die ich anhänge) eingesehen werden können, lautet: http://www.imm.gov.ro/ro/2020/09/24/procedura-de-implementare-a-masurii-microgranturi-acordate-din-fonduri-externe-nerambursabile-modificata-in-urma-observatiilor-primite-in-perioada-de-consultare-pub/