Zum Zwecke der Überwachung von Kindern bei Beschränkung oder Aussetzung derjenigen Lehrtätigkeiten, die die tatsächliche Anwesenheit der Kinden in Schulen und frühkindlichen Bildungseinheiten vorsehen, wird, infolge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Laufe des Schuljahres 2020-2021, einem Elternteil Tage für die Aufsicht über die Kinder gewährt; als Ergebnis der epidemiologischen Untersuchung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus – durchgeführt seitens der Direktion für öffentliche Gesundheit und unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bezirksausschusses für Notsituationen bzw. des Ausschusses für Notsituationen aus Bukarest.
Die Maßnahme gilt für Eltern, die kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllen:
– haben Kinder bis zu 12 Jahren oder Kinder mit Behinderungen bis zu 26 Jahren, die in einer Vorschul- oder Frühförderungseinheit eingeschrieben sind;
– der andere Elternteil verfügt wiederum nicht von freien Tagen.
Die Maßnahme gilt nicht, wenn sich einer der Elternteile in einer oder mehreren der folgenden Situationen befindet:
– einer der Elternteile befindet sich im Urlaub, um ein Kind bis zu 2 Jahren bzw. 3 Jahren im Falle eines behinderten Kindes großzuziehen;
– einer der Elternteile ist der persönliche Assistent eines der unterhaltsberechtigten Kinder;
– einer der Elternteile ist im Urlaub / unbezahlten Urlaub,
– einer der Elternteile hat ein suspendiertes Arbeitsverhältnis wegen technischer Arbeitslosigkeit;
– realisiert keine Einkünfte aus Gehältern und wird an Gehälter angeglichen, Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten, Einkünfte aus Rechten des geistigen Eigentums, Einkünfte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Forstwirtschaft und Fischzucht, die der Einkommenssteuer unterliegen.
Für die Gewährung von freien Tagen hat der Elternteil dem Arbeitgeber einen Antrag mit einer Erklärung in eigener Verantwortung des anderen Elternteils, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder sowie gegebenenfalls eine Kopie der Arbeitsbescheinigung vorzulegen. Falls erforderlich, wird eine eine Kopie der Behinderungsbescheinigung des Kindes oder des Erwachsenen bis zum Alter von 26 Jahren vorgelegt. Die Eigenverantwortungserklärung des anderen Elternteils enthält Elemente, aus denen hervorgeht, dass er an seinem Arbeitsplatz keine freien Tage beantragt hat, dass er keinen suspendierten Arbeitsvertrag hat und sich nicht in einer der oben genannten Situationen befindet, für die die Maßnahme nicht gilt.
Die Vergütung für jeden freien Tag wird vom Arbeitgeber gezahlt und beträgt 75% des Grundgehalts, das einem Arbeitstag entspricht, jedoch nicht mehr als der tägliche Korrespondent von 75% des durchschnittlichen Bruttogehalts. Die Vergütung trägt alle Sozialabgaben und Einkommenssteuern.
Die Begleichung der Beträge für die Zahlung der Entschädigung erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers und der Begründungsunterlagen innerhalb von 15 Kalendertagen ab dem Registrierungsdatum.
Es stellt einen Verstoß dar und der Arbeitgeber wird mit einer Geldstrafe zwischen 1.000 und 2.000 Lei für jede Person bestraft wenn er sich weigert freie Tagen zu mgewähren, wenn der kumulierte Wert von 20.000 Lei nicht überschritten wird.