Reisekrankenversicherung versa Europäische Gesundheitskarte

Rumänen, die ins Ausland reisen, haben die Möglichkeit, die mit Unfällen oder Krankheiten verbundenen Risiken auf zwei Arten zu decken:

  • durch Abschluss einer freiwilligen Versicherung, die vor der Ausreise

  abgeschlossen

 

werden kann, bzw. Reiseversicherung.

  • durch Besitz der Europäischen Gesundheitskarte.

 

Somit stehen dem Auslandsreisenden, für die medizinische Behandlung im Ausland, zwei Hilfsmittel zur Verfügung, nämlich die Krankenversicherung für Reisen und die Europäische Krankenversicherungskarte

 

Ein Vergleich zwischen den beiden Möglichkeiten im Bereich der medizinischen Behandlung oder der Notfallversorgungsdienste im Ausland ist in einer kürzlich auf der Webseite der Finanzaufsichtsbehörde (ASF) veröffentlichten Anleitung, zu finden.

Gemäβ der ASF-Analyse hat jede der beiden Möglichkeiten zur Deckung medizinischer Risiken, sowohl Vor- als auch Nachteile

Genauer gesagt, wie aus der ASF-Analyse hervorgeht, zeigt der Vergleich der beiden Methoden der Krankenversicherung, dass:

REISEKRANKENVERSICHERUNG

EUROPÄISCHE GESUNDHEITSKARTE

– ist eine erweiterte Schutzform

– ist eine minimale Schutzform

– wird von autorisierten Versicherungsunternehmen verkauft und kann von jedermann gekauft werden; Der Kaufvorgang ist schnell (es kann auch online sein)

– wird von der Krankenkasse jeder versicherten Person gegenüber ausgestellt und steht nur Personen zur Verfügung, die mindestens fünf Jahre hintereinander Beiträge zur Sozialversicherung (CAS) geleistet haben

– hat einen Preis (Versicherungsprämie), der vom Inhalt der Versicherung abhängt

– ist kostenlos

– gilt für den gewünschten Zeitraum

– ist maximal zwei Jahre gültig

– gilt in allen in der Versicherungspolice genannten Staaten für die gewünschten und in die Versicherung einbezogenen medizinischen Einheiten

– deckt nur medizinische Leistungen ab, die in öffentlichen Krankenhäusern (sofern vorhanden) in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erbracht werden

– Gesundheitsfürsorge, Rückerstattung von medizinischen Ausgaben, sowie andere Einrichtungen oder Dienstleistungen – je nach Versicherungspolice

– Gesundheitsfürsorge und Rückerstattung von Kosten unter den gleichen Bedingungen wie diejenige der Bürger des Landes, in dem Sie sich befinden

– Die Kosten werden vom Versicherer direkt in der medizinischen Abteilung seitens dem Versicherer beglichen oder dem Versicherten unter den Bedingungen des Versicherungsvertrages und im Rahmen der Versicherungssumme abgerechnet zurückerstattet

– Die Kosten werden gemäß den in dem Land geltenden Bestimmungen und Höchstgrenzen zurückerstattet, in dem Sie eine medizinische Behandlung erhalten haben

–        Die Wiedereinbürgerungen sind versichert

–        Die Wiedereinbürgerungen sind nicht versichert

–        Die Reisekrankenversicherung muss nicht physisch vorgelegt werden

–        Die europäische Gesundheitskarte muss physisch vorgelegt werden

 

–        Ersetzt nicht die Krankenversicherung

 

Es ist wichtig zu präzisieren, dass die Europäische Gesundheitskarte nur auf Anfrage kostenlos ausgestellt wird und eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Mitte März 2019 hat.

Die Verdoppelung der Gültigkeit der Europäischen Gesundheitskarte ist im im Gesetz Nr. 45/2019 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 95/2006 über die Gesundheitsreform, das am 11. März 2019 im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht wurde und ab dem 14. März 2019 gilt, vorgesehen.

Die Gültigkeitsdauer der Europäischen Krankenversicherungskarte wird, laut Normativgesetz, von einem Jahr (bisher) auf zwei Jahre verlängert.

Um ein solches Dokument anfordern zu können, muss die versicherte Person auf dem neuesten Stand mit der Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags sein.

In den meisten Fällen, wenn ein medizinischer Notfall eintritt, muss eine Person, die eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat und sich im Ausland befindet, innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis, das nächstgelegene Krankenhaus besuchen. Die betreffende Person muss die Assistance-Nummer des Versicherers anrufen und diesem eine Reihe von Identifikationsdaten und Angaben betreffend die Versicherungspolice zusenden

Gleichzeitig müssen diejenige Personen, welche medizinische Leistungen in anderen Ländern in Anspruch nehmen müssen, alle ihre Rechnungen, Quittungen und Behandlungsblätter aufbewahren.

Die Reiseversicherung ist, wie die Finanzaufsichtsbehörde (ASF) in dem kürzlich veröffentlichten Handbuch erläutert, eine Versicherung, die „jede Art von Auslandsreise zu touristischen Zwecken schützt, um zu studieren, zu arbeiten, an verschiedenen Sportwettbewerben teilzunehmen oder an anderen Tätigkeiten teilzunehmen “.

Ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung ist die Deckung von medizinischen Risiken. Daher können Rumänen, die ins Ausland reisen, abhängig von der gewählten Versicherungspolice medizinische Hilfe, ärztliche Konsultationen und Behandlungen, Rettungsdienste, Notarztpraxis, Krankenhausaufenthalt in von der Versicherungsgesellschaft anerkannten und empfohlenen Einheiten, wie auch die Zahlung für pharmazeutische Produkte, zahnärztliche Behandlung (nur in Notfällen) und Heimschaffung im Todesfall, in Anspruch nehmen.

 

Zusätzlich dazu ist in einigen Situationen auch die sanitäre Heimschaffung möglich. Kurz gesagt bedeutet dies, dass eine Person, die sich in einem Land mit schlechter medizinischer Versorgung befindet und in diesem Land nicht behandelt werden kann, die Überweisung in ein Krankenhaus in unserem Land beantragen kann. Die Versicherungsgesellschaft wird in deisem Fall die Überweisungskosten (insgesamt oder teilweise) tragen.

Die Reiseversicherung deckt, ausser den medizinischen, auch andere Risiken ab.

Eine derartige Versicherung kann die Annullierung der Reise aus Gründen, die nichts mit dem Versicherten zu tun haben, Rückkehr von der Reise aufgrund des Todes, der Verletzung oder der Krankheit eines Verwandten ersten oder zweiten Grades, der Zerstörung der Wohnung und anderer, Unfälle bei sportlichen Tätigkeiten (Schwimmen, Joggen, Wandern, touristisches Radfahren) oder bei Extremsportarten (Skifahren, Tauchen, Schnorcheln <snorkelling>, Windsurfen, Reiten usw.), wie auch Annullierung der Reise durch das Transportunternehmen, Verlust des Fluges oder der Dokumente während der Reise, decken.

Gepäckverlust ist in einer Standard-Reiseversicherung nicht enthalten, jedoch eine außervertragliche Option.