Kleiner Leitfaden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

Es ist in internationalen Übereinkommen vorgesehen, dass Steuerzahler, die in einem Staat ansässig sind, keine Doppelbesteuerung zahlen: sowohl in dem Staat, in dem sie geschäftlich tätig sind, als auch im Wohnsitzstaat. Dies bedeutet nicht, dass Sie die Konvention für alle in Rumänien ansässigen Personen anwenden können, und Sie können nicht einmal denselben Steuersatz anwenden.

Steueraufenthaltsbescheinigung

Um von der Anwendung der Übereinkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu profitieren, muss der Ausländer dem Arbeitgeber die Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz zur Verfügung stellen. Die Bescheinigung wird jedes Jahr von der Finanzverwaltung des Herkunftslandes des Ausländers ausgestellt. Ohne diese Bescheinigung ist der Ausländer verpflichtet, den Steuersatz zu zahlen, der in dem Land gilt, in dem er sein Einkommen bezieht.

Die während des Jahres, für das die Zahlungen geleistet werden, vorgelegte steuerliche Aufenthaltsbescheinigung gilt auch in den ersten 60 Kalendertagen des folgenden Jahres, mit Ausnahme der Situation, in der sich die Aufenthaltsbedingungen ändern. Dies bedeutet, dass Sie in den ersten 60 Tagen des Jahres 2014 die Aufenthaltsbescheinigung von 2013 verwenden können.

Bescheinigung über die Bestätigung der Steuerzahlung

Wenn ein Steuerpflichtiger in einem Land ansässig ist, mit dem Rumänien eine Vereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat, darf der Steuersatz, der für das von diesem Steuerpflichtigen in Rumänien erzielte zu versteuernde Einkommen gilt, den in der für dieses Einkommen geltenden Konvention festgelegten Steuersatz nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass bei einer Steuer von 5%, selbst wenn die Steuer in Rumänien 16% beträgt, nur 5% einbehalten werden. Der Rest der Steuer wird im Land des Ausländers gezahlt, aber nachdem er von der rumänischen Nationalen Steuerbehörde (ANAF) die Zahlungsbescheinigung erhalten hat. Wenn er diese Bescheinigung nicht besitzt, zahlt er die Steuer im Herkunftsland vollständig.