Einkommenssteuer für nichtansässige Personen

In dem gegenwärtigen wirtschaftlichen Kontext, in dem Freizügigkeit in der EU eine Tatsache ist, ist es sehr wichtig, wer die Steuern von Unternehmen und Personen erhebt, die häufig von einem Land in ein anderes ziehen oder für ihr Geschäft ein bestimmtes Land in der Union wählen. Derzeit kann Rumänien immer noch als Steueroase für Unternehmen angesehen werden, die sich für eine Tätigkeit hier entscheiden würden.

Selbst wenn sich die Anzahl der Steuern von einem Monat zum nächsten erhöht, können Ausländer mit ihrem Betrag den Prozentsatz des einbehaltenen Gewinns erhöhen, indem sie eine niedrigere Steuer zahlen als in ihrem Heimatland. Wenn zum Beispiel ein Franzose beispielsweise Gebrauchtwagen aus Deutschland importiert und in Frankreich verkauft, kann er dies auch über eine rumänische Firma tun und niedrigere Steuern zahlen.

Aufgrund der Einführung einer zunehmend aggressiven Besteuerung in Rumänien werden Geschäftsleute jedoch allmählich südlich der Donau in Bulgarien umziehen, wo die Steuern viel niedriger sind: Mehrwertsteuer und Gewinnsteuersatz sowie andere Steuerfazilitäten.

Mal sehen, wer der Nichtansässige ist und für welche Aktivitäten er in Rumänien Steuern zahlt.

Begriff: Nichtansässige Person

Gemäß dem rumänischen Steuergesetzbuch bedeutet nicht ansässig jede ausländische juristische Person und / oder nicht ansässige natürliche Person. Eine ausländische juristische Person ist eine juristische Person, die gemäß den Gesetzen eines anderen Landes als Rumänien gegründet wurde oder die in Ausübung einer wirksamen Verwaltung über die Grenzen unseres Landes hinaus stattfindet – dh jedes ausländische Unternehmen, das nach Rumänien kommt.

Nicht ansässige natürliche Person ist definiert als jede natürliche Person, die nicht ansässig ist und keine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Wohnsitz in Rumänien;
  • Zentrum für lebenswichtige Zinsenn in Rumänien;
  • in Rumänien für einen Zeitraum von mindestens 183 Tagen in einem Intervall von 12 aufeinander folgenden Monaten anwesend sein und im betreffenden Kalenderjahr enden;
  • Rumänischer Staatsbürger, der im Ausland als Beamter oder Gesandter Rumäniens in einem ausländischen Staat arbeitet.

Als Ergänzung zum Status der gebietsfremden natürlichen Person wird festgelegt, dass die folgenden Arten von Personen in diese Kategorie fallen:

  • ausländische Staatsbürger mit diplomatischem oder konsularischem Status in Rumänien;
  • ausländische Staatsbürger, die Angestellte einer in Rumänien registrierten internationalen und zwischenstaatlichen Einrichtung sind;
  • ausländische Staatsbürger, die zusammen mit ihren Familienangehörigen Angestellte / Beamte eines ausländischen Staates in Rumänien sind.

Einkünfte des Gebietsfremden unterliegen der Besteuerung: Gebietsfremde Einkommenssteuer.

Einkünfte, die nach rumänischem Recht steuerpflichtig sind:

  • Dividenden von einer rumänischen Person;
  • Zinsen;
  • Einnahmen aus Liquidation oder Auflösung ohne Liquidation;
  • Glücksspieleinkommen;
  • Einnahmen aus Preisen;
  • Einkommen aus Renten;
  • Einkommen aus unabhängigen Berufen;
  • Einnahmen aus in Rumänien erbrachten Dienstleistungen;
  • Einkünfte aus Vergütung;
  • Einnahmen aus der Erbringung von Management- und Beratungsdienstleistungen;
  • Einnahmen aus Sport- und Unterhaltungsaktivitäten;
  • Provisionen;
  • Lizenzgebühren;
  • Zinsen;
  • Andere Einkommen.

Dividende von einer rumänischen Rechtperson

Dividenden einer rumänischen juristischen Person werden in Rumänien in einer der folgenden Situationen ausgeschüttet: wenn sie im Hoheitsgebiet unseres Landes eingehen oder wenn sie im Ausland eingehen.

Die Dividende ist definiert als eine Ausschüttung in bar oder in Form von Sachleistungen, die von einer juristischen Person an einen Beteiligter der juristischen Person aufgrund des Haltens von Anteilen an dieser juristischen Person vorgenommen wird. Ausnahme:

  • a) eine Verteilung zusätzlicher Teilnahmetitel, die den Prozentsatz des Besitzes der Teilnahmetitel eines Teilnehmers der juristischen Person nicht ändert;
  • b) eine Ausschüttung in bar oder in Form von Sachleistungen im Zusammenhang mit der Rücknahme von Anteilen an der juristischen Person, mit Ausnahme der Rücknahme, die Teil eines Rücknahmeprojekts ist und die den Eigentumsanteil eines Aktionärs nicht verändert;
  • c) eine Ausschüttung in Geld oder Natur im Zusammenhang mit der Liquidation einer juristischen Person;
  • d) eine Ausschüttung in Geld oder Natur, die bei Herabsetzung des von den Teilnehmern tatsächlich gebildeten Grundkapitals erfolgt.

 

  • Die Dividende ist auch gesetzlich festgelegt und die Maßnahme, dem Partner / Aktionär das Äquivalent von Waren oder Dienstleistungen zukommen zu lassen, die an die juristische Person geliefert werden, wenn der von der juristischen Person angegebene Betrag den Marktpreis für ähnliche Waren oder Dienstleistungen übersteigt – die Differenz ist die Dividende in der Berechnung.

Die Dividende ist auch der Betrag, den eine juristische Person für die Waren oder Dienstleistungen zahlt, die zugunsten eines Aktionärs oder assoziierten Unternehmens der juristischen Person angeboten werden, wobei dieser Betrag in seinem persönlichen Interesse verwendet wird.

Zinsen

Die Zinsen ergeben sich aus dem Betrag, der im Austausch für die Verwendung von Geld, im Zusammenhang mit einer Anzahlung oder gemäß einem Finanzierungsleasingvertrag, einem Verkauf mit Ratenzahlung oder einer anderen Transaktion (Verkauf) mit Zahlungsaufschub zu zahlen oder zu erhalten ist.

Grundzins

Die Grundzins ist die finanzielle oder Sachleistung, die fällig ist:

  • 1) Urheberrecht für literarische, künstlerische, wissenschaftliche Werke, Filme, Kassetten für Radio- oder Fernsehsendungen, Videoaufnahmen;
  • 2) jedes Patent, jede Erfindung, Innovation, Lizenz, Marke, Franchise, Projekt, Design, Modell, Plan, Skizze, geheime Formel oder Herstellungsprozess oder Software;
  • 3) Übertragungen, einschließlich solcher, direkt oder indirekt an die Öffentlichkeit, über Kabel, Satellit, Glasfaser oder ähnliche Technologien;
  • 4) industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Geräte, bewegliche Sachen, Transportmittel oder Container; • 5) jegliches Know-how;
  • 6) den Namen oder das Bild einer natürlichen Person oder andere ähnliche Rechte in Bezug auf eine natürliche Person.
  • 7) das Recht, unabhängig von der gewählten Option einige Shows, Shows, Sportveranstaltungen oder ähnliche Aktivitäten aufzuzeichnen oder zu übertragen.

 

Provisionen

Die Provision ist der Geldbetrag oder die Sachleistung, die an einen Generalprovisionsagenten für die Vermittlungstätigkeiten in einem kommerziellen Betrieb geleistet wird. Wir können sagen, dass sowohl die Provisionen von Einwohnern als auch von Provisionen von Nichtansässigen mit ständigem Hauptsitz in Rumänien (vorausgesetzt, die Lizenzgebühr stellt eine Ausgabe des ständigen Hauptsitzes dar) besteuert werden.

Einnahmen aus Sport- und Unterhaltungsaktivitäten.

Sie gelten als in Rumänien erzielte Einkommen, unabhängig davon, ob sie auf dem Territorium unseres Landes oder im Ausland gesammelt werden. Infolgedessen ist die Steuer in Rumänien fällig.

Einnahmen aus der Erbringung von Management- und Beratungsleistungen

Diese gelten unabhängig vom Ort der Abholung als aus Rumänien bezogen: im In- oder Ausland.

Einnahmen aus der Vergütung

Hier beziehen wir uns auf die Vergütungen, die Gebietsfremde als Geschäftsführer, Mitglieder des Verwaltungsrates oder Gründer einer rumänischen juristischen Person erhalten, deren Vergütung nach rumänischem Recht durch einen Gründungsakt der rumänischen juristischen Person oder durch Allgemeinversammlung der Aktieninhaber (A.G.A.)  Das rumänische Recht von Handelsunternehmen besagt, dass eine natürliche Person und / oder eine juristische Person ein assoziierter / Aktionär oder Administrator eines Handelsunternehmens sein kann. Die Steuerregelung enthält in der Kategorie der besteuerten Einkünfte die Vergütungen, die die Gründer erhalten. Dies sind diejenigen, die den Gründungsakt unterzeichnen, sowie andere Personen, die eine entscheidende Rolle bei der Gründung eines Unternehmens spielen. Wenn ein Nichtansässiger nach der Gründung eines Unternehmens die Qualität eines Anteilseigners oder assoziierten Unternehmens an diesem rumänischen Unternehmen erwirbt, ist er nicht mehr verpflichtet, Einkommenssteuer aus der Vergütung zu zahlen, die er in dieser Eigenschaft erhält, was in keiner Weise eine Unterlassung des rumänischen Erbes darstellt. , solange das Gesellschaftsrecht es den assoziierten Unternehmen / Aktieninhabern nicht erlaubt, eine Vergütung in Form von Waren oder Geld von der Gesellschaft zu erhalten. Diese Fazilität richtet sich nur an die Gründer eines Unternehmens (vgl. Artikel 8, Buchstabe M, Art. 38 von Gesetz 31 / 1990), Personen, die von dem Unternehmen Vorteile erhalten können, dh genau diese Vergütungen.

Einnahmen aus Dienstleistungen die in Rumänien ausgeführt werden

Dies schließt die Einnahmen aus allen Arten von Dienstleistungen ein, die in Rumänien erbracht werden, unabhängig von ihrer Art, mit Ausnahme der Einnahmen aus dem internationalen Verkehr und der Erbringung von Dienstleistungen, die diesem Transport gleichgestellt sind.

Einkommen aus selbständigen Berufen

Diese Kategorie umfasst Einkünfte aus unabhängigen Berufen, die in Rumänien ausgeübt werden – Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Anwälte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer oder ähnliche Berufe, wenn diese Einkünfte unter anderen Bedingungen als durch eine Betriebsstätte oder für einen Zeitraum von höchstens 183 Jahren erzielt werden aufeinanderfolgende Tage, die während des angestrebten Kalenderjahres enden, Situationen, in denen wir die Einkommen der Bewohner diskutieren.

Renteneinkommen

Einnahmen aus Renten aus dem Staatshaushalt oder der Sozialversicherung, die 900 Lei übersteigen, sind steuerpflichtig.

Einnahmen aus Prämien

Einnahmen aus Preisen, die bei in Rumänien organisierten Wettbewerben jeglicher Art erzielt werden, sind steuerpflichtig. Ausnahmen bilden die Preise, die Ausländer bei Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen gewinnen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, aber auch die Preise, die gebietsfremden Schülern und Studenten bei Wettbewerben aus öffentlichen Mitteln angeboten werden.

Glücksspieleinkommen

In Rumänien praktiziertes Glücksspiel generiert steuerpflichtiges Einkommen. Die Grundlage für die Berechnung der Steuern ist jedes Glücksspiel.

Steuersatz

  • Der Anteil am Einkommen von Ausländern beträgt 16%.
  • 25% für das Glücksspieleinkommen;
  • 50%, wenn das Einkommen in einem Staat gezahlt wird, mit dem Rumänien kein Rechtsinstrument geschlossen hat, auf dessen Grundlage Informationen ausgetauscht werden können. Diese Bestimmungen gelten nur in dem Fall, in dem die Einnahmen aufgrund von Transaktionen gezahlt werden, die gemäß Art. 11 Abs. (1).

 

Achten Sie auf künstliche Operationen

Ab 2013 kann das Finanzamt bestimmte Vorgänge als künstlich einstufen und dem Benutzer einige steuerliche Möglichkeiten bieten. Unter diesen Bedingungen kann es erforderlich sein, diese Vorgänge aus dem Rechnungswesen zu streichen oder eine Steuer von 50% (anstelle von 16%) einzubehalten. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur über die grundlegende Dokumentation zur Durchführung der Aktivitäten verfügen müssen, sondern auch nachweisen müssen, dass diese Aktivitäten durchgeführt wurden, um Gewinn zu erzielen.