Bestandsaufnahme von Vermögenswerten, eine Pflicht

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes Nr. 82/1991, neu veröffentlicht samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen bzw. der Bestell-Nr. 2861/2009 für die Genehmigung der Normen über die Organisation und Durchführung der Bestandsaufnahme der Elemente der Art der Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital besteht die Verpflichtung, dass jährlich, in der Regel am Ende des Geschäftsjahres, die Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände erfolgt.

Die Verantwortung für die gute Organisation der Inventararbeiten richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 82/1991, neu veröffentlicht und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsvorschriften, gehört dem Geschäftsführer.

Zur Durchführung der Inventur genehmigt der Geschäftsführer schriftliche Verfahrensweisen, die an die Besonderheiten der Tätigkeit angepasst sind und die er den Inventarkommissionen vorlegt.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird von den Kontrollbehörden mit einer Geldstrafe geahndet. Die Bestandsaufnahme der Elemente wie z. B. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eigenkapital stellt die Menge der Operationen dar, durch die das Vorhandensein aller jeweiligen Elemente zum Zeitpunkt ihrer Ausführung als quantitativer Wert bzw. als einziger Wert ermittelt wird.

Der Hauptzweck der Bestandsaufnahme besteht darin, die tatsächliche Situation aller Elemente wie z. B. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eigenkapital desjeden Unternehmen sowie der Vermögenswerte und Werte, die aus irgendeinem Grund anderen juristischen oder natürlichen Personen gehören, zu ermitteln, um einen Jahresabschluss zu erstellen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage und der Leistung des Unternehmens für das betreffende Geschäftsjahr zu vermitteln.

Die Inventarkommission darf weder die Verwaltung der inventarpflichtigen Lager, die Buchhalter, die Aufzeichnungen über die jeweilige Verwaltung führen, noch die internen oder gesetzlichen Prüfer umfassen.

Die Inventarkommission darf nicht von den Verwalter des Lagerraums, von den Buchhaltern welche die Aufzeichnungen über die jeweilige Geschäftsführung und weder die interne noch die Abschlussprüfer führen, gebildet werden. Durch interne Verfahren können die Unternehmen festlegen, dass die Rechnungsführer, die Aufzeichnungen über das jeweilige Management führen, auch an den Inventaroperationen teilnehmen, ohne dass sie Teil der Kommission sind.

Wenn die Bestandsaufnahme während des Jahres stattfindet, werden die aus der Bestandsaufnahme resultierenden Daten mit den Ein- oder Ausgängen aus dem Zeitraum zwischen dem Bestandsdatum und dem Enddatum des Geschäftsjahres aktualisiert, wobei die aktualisierten Daten dann in das Bestandsregister aufgenommen werden. Die Aktualisierung der aus dem Inventar resultierenden Daten wird zum Jahresende durchgeführt und die reale Situation der Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals widerspiegeln.