Im Jahr 2026 müssen Eigentümer, die Zimmer oder Wohnungen über Airbnb, Booking oder andere Plattformen kurzfristig vermieten, neue steuerliche und administrative Regelungen berücksichtigen. Das Gesetz Nr. 239/2025 hat die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte geändert. Die Grenze von 7 Zimmern ist dabei eines der wichtigsten Kriterien für die Bestimmung des anzuwendenden Steuerregimes.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Wie werden Einkünfte aus Airbnb und Booking besteuert?
Bei 1 bis 7 Zimmern werden die Einkünfte als Einkünfte aus der Überlassung von Immobilien eingestuft. Eine kurzfristige Vermietung bedeutet, dass ein Zimmer derselben Person für höchstens 30 Tage zur Verfügung gestellt wird. Die Regel gilt unabhängig davon, auf wie viele Immobilien die vermieteten Zimmer verteilt sind.
Das Nettoeinkommen wird ermittelt, indem pauschale Aufwendungen in Höhe von 30 % des Bruttoeinkommens berücksichtigt werden. Die Steuer beträgt 10 % des Nettoeinkommens. Von den Buchungsplattformen einbehaltene Vermittlungsprovisionen werden nicht in das Bruttoeinkommen einbezogen. Für 2026 bestätigt die rumänische Steuerbehörde ANAF die Anwendung dieses Steuerregimes.
Was passiert, wenn mehr als 7 Zimmer vermietet werden?
Ab dem Steuerjahr, in dem die Grenze von 7 Zimmern überschritten wird, fallen die Einkünfte unter die Kategorie der selbstständigen Tätigkeiten. In diesem Fall gelten die Sonderregelungen gemäß Artikel 68³ des rumänischen Steuergesetzbuches. Auch hier wird das Nettoeinkommen durch Abzug des pauschalen Aufwandsanteils von 30 % ermittelt.
Touristische Klassifizierung und die Grenze von 7 Zimmern
Die steuerlichen Regelungen müssen gemeinsam mit den Vorschriften zur touristischen Genehmigung betrachtet werden. Die Verordnung Nr. 948/2026 sieht vor, dass natürliche Personen eine touristische Klassifizierung für maximal 7 Zimmer und 14 Unterkunftsplätze beantragen können – unabhängig von der Anzahl der Immobilien.
Welche Aufzeichnungen müssen geführt werden?
Für Einkünfte aus kurzfristigen Vermietungen müssen Eigentümer das Steueraufzeichnungsregister führen und das Belegungsblatt der Unterkunftskapazität aufbewahren. Diese Verpflichtung gilt auch für Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermietung von mehr als 7 Zimmern.
Darüber hinaus sind natürliche Personen, die steuerlich anhand ihrer Personenkennziffer (CNP) identifiziert werden, seit Juli 2026 nicht verpflichtet, das RO-e-Factura-System zu nutzen. Sie können sich jedoch freiwillig für dieses System entscheiden.
Eigentümer, die Airbnb oder Booking nutzen, sollten sowohl die Anzahl der vermieteten Zimmer als auch die jeweils geltenden steuerlichen und tourismusrechtlichen Verpflichtungen prüfen. Um Fehler bei der Steuererklärung oder der erforderlichen Genehmigung zu vermeiden, empfiehlt sich eine Prüfung der konkreten Situation vor Beginn der Tätigkeit.
