Die Steuervergünstigung von 3 %: Wie die ANAF sie gewährt

Die Steuervergünstigung von 3 % auf die Körperschaftsteuer und die Steuer auf die Einkünfte von Kleinstunternehmen für das Steuerjahr 2025 verfügt nun über ein offizielles Umsetzungsverfahren. Die Verordnung Nr. 987/2026 des Finanzministeriums legt fest, wie die ANAF anspruchsberechtigte Unternehmen identifiziert und die Vergünstigung von Amts wegen gewährt.

Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!

Wer kann von der Steuervergünstigung von 3 % profitieren?

Die Maßnahme richtet sich an Körperschaftsteuerpflichtige und Kleinstunternehmen, die sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Gewährung der Vergünstigung?

Für die Steuerermäßigung muss das Unternehmen alle vorgeschriebenen Steuererklärungen eingereicht, die für 2025 geschuldete Steuer vollständig und fristgerecht bezahlt haben und zum maßgeblichen Zeitpunkt keine anderen offenen Steuerschulden aufweisen.

Die ANAF überprüft diese Voraussetzungen anhand ihrer eigenen Daten. Steuerpflichtige müssen daher keinen gesonderten Antrag stellen.

Wie wird die Steuerermäßigung von 3 % berechnet?

Bei Körperschaftsteuerpflichtigen wird die Vergünstigung auf den anspruchsberechtigten Jahressteuerbetrag angewendet, nach den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen.

Bei Kleinstunternehmen bildet die für 2025 geschuldete Steuer auf die Einkünfte von Kleinstunternehmen die Berechnungsgrundlage. Wenn ein Unternehmen im Laufe des Jahres vom Kleinstunternehmensregime zur Körperschaftsteuer gewechselt hat, werden bei der Berechnung die jeweiligen Zeiträume und die unter den einzelnen Regelungen geschuldeten Steuern berücksichtigt.

Wie gewährt die ANAF die Vergünstigung?

Die ANAF identifiziert die anspruchsberechtigten Steuerpflichtigen automatisch und stellt einen Bescheid über die Gewährung der Steuervergünstigung aus, der dem Steuerpflichtigen übermittelt wird. Der Betrag wird grundsätzlich zur Verrechnung mit anderen Steuerverbindlichkeiten verwendet und nicht direkt auf das Bankkonto des Unternehmens überwiesen.

Was passiert bei nachträglichen Steueränderungen?

Wenn eine berichtigte Steuererklärung die ursprünglich geschuldete Steuer reduziert, kann die ANAF den Betrag der Vergünstigung entsprechend anpassen. Werden später zusätzliche Steuerverbindlichkeiten festgestellt und nicht fristgerecht beglichen, kann die Vergünstigung aufgehoben werden und der ursprünglich gewährte Betrag wieder zu einer Steuerschuld werden.

Für Unternehmen bleibt es daher wichtig, ihre steuerliche Situation und die eingereichten Steuererklärungen zu überprüfen, auch wenn die Gewährung der Vergünstigung automatisch erfolgt.