Explosionsgefährdete Atmosphäre in einem Mehllager

Ein Getreidelager oder eine industrielle Lackiererei wirkt auf den ersten Blick nicht gefährlicher als jede andere Produktionshalle. Dennoch können feiner Mehlstaub, Lösungsmitteldämpfe oder Luftgemische mit bestimmten Gasen bei entsprechenden Konzentrationen eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Bereits ein einfacher elektrostatischer Funke, nicht genehmigte Schweißarbeiten oder ein nicht vorschriftsgemäßes Gerät können dann eine Explosion auslösen.

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Der Regierungsbeschluss Nr. 1058/2006 über die Mindestanforderungen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer, die potenziellen Risiken durch explosionsfähige Atmosphären ausgesetzt sein können – in der Industrie allgemein als ATEX-Regelung bekannt – legt für Arbeitgeber, deren Tätigkeiten mit dieser Art von Risiko verbunden sind, eine klare Prioritätenfolge fest. Oberste Priorität hat die Vermeidung der Bildung explosionsfähiger Atmosphären. Wenn dies aufgrund der Art der Tätigkeit nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber die Entzündung einer solchen Atmosphäre verhindern. Reicht auch diese zweite Maßnahme nicht aus, müssen die schädlichen Auswirkungen einer möglichen Explosion begrenzt werden, sodass die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleistet sind.

Die zentrale Verpflichtung gemäß Regierungsbeschluss Nr. 1058/2006 besteht in der Erstellung und Aktualisierung eines Explosionsschutzdokuments. Dieses Dokument muss nachweisen, dass Explosionsrisiken identifiziert und bewertet wurden, dass geeignete Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele der Regelung getroffen wurden und – von besonderer Bedeutung für die praktische Organisation des Arbeitsbereichs –, dass Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, entsprechend der Wahrscheinlichkeit und Dauer ihres Auftretens in Zonen eingeteilt wurden.

Diese Zoneneinteilung bestimmt, welche Arten von elektrischen Geräten in einem bestimmten Bereich eingesetzt werden dürfen. Herkömmliche Geräte, die Funken erzeugen oder sich überhitzen können, sind in explosionsgefährdeten Bereichen nicht zulässig und müssen durch speziell für explosionsfähige Atmosphären zertifizierte Geräte ersetzt werden. Die Zoneneinteilung legt außerdem fest, wo Arbeiten mit offenem Feuer oder Schweißarbeiten durchgeführt werden dürfen und unter welchen Bedingungen – in der Regel nur mit einer speziellen Arbeitsgenehmigung, die erst nach einer Überprüfung auf das Fehlen entsprechender Risiken erteilt wird.

Im Gegensatz zu vielen anderen industriellen Risiken, die sich schrittweise aufbauen, ist das Explosionsrisiko in einer Atmosphäre mit brennbarem Staub oder entzündlichen Dämpfen seiner Natur nach ein „Alles-oder-nichts“-Risiko: Entweder sind die Voraussetzungen für eine Explosion nicht gegeben, oder sobald sie gegeben sind, sind die Folgen nahezu immer katastrophal. Genau deshalb ist das Explosionsschutzdokument keine Formalität, die lediglich abgelegt wird, sondern ein praktisches Instrument, mit dem ein Mehllager oder eine industrielle Lackiererei Tag für Tag ein Arbeitsplatz bleibt und nicht zu einer unmittelbar drohenden Gefahr wird.