KI in der Buchhaltung: Wer haftet für Fehler der KI?

Der Einsatz von KI in der Buchhaltung kann Prozesse beschleunigen, überträgt die Verantwortung jedoch nicht auf die Software. Im Falle eines Fehlers bleibt die rechtliche Verantwortung bei den Personen, die Buchhaltungsunterlagen erstellen, prüfen, genehmigen oder erfassen, sowie bei denjenigen, denen das Gesetz die Verantwortung für die Organisation der Buchhaltung zuweist.

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Wer ist verantwortlich, wenn die KI einen Fehler in der Buchhaltung macht?

Das rumänische Buchhaltungsgesetz Nr. 82/1991 regelt die Verantwortung der Personen, die am Ablauf der Buchhaltungsunterlagen beteiligt sind, sowie – abhängig von der Organisation der Buchhaltung – des Geschäftsführers oder des Anbieters von Buchhaltungsdienstleistungen.

Die Tatsache, dass eine Anwendung eine Klassifizierung oder Berechnung vorgenommen hat, bedeutet daher nicht, dass die Verantwortung für die Entscheidung auf die Software übergeht. Ein KI-Tool kann die Arbeit des Buchhalters unterstützen, ersetzt jedoch nicht die fachliche Prüfung.

Was kann automatisiert werden und was bleibt Aufgabe des Buchhalters?

Die Automatisierung ist bei Vorgängen sicherer, die objektiv überprüft werden können, beispielsweise bei der Verarbeitung von Rechnungen, der Extraktion von Daten aus Dokumenten, der Archivierung, Benachrichtigungen oder der Abfrage öffentlicher Register.

Dagegen erfordern die steuerliche Einordnung, die Beurteilung unklarer Sachverhalte, die Prüfung der umsatzsteuerlichen Behandlung und die Genehmigungsentscheidung fachliches Urteilsvermögen.

Ein einfaches Kriterium ist die Nachvollziehbarkeit: Jedes automatisch erzeugte Ergebnis sollte auf das Quelldokument zurückgeführt und von einem Fachmann überprüft werden können. Für die Überprüfung von Informationen aus öffentlichen Registern kann auch SimpluSPV genutzt werden.

Wie sollte ein KI-Tool bewertet werden?

Vor der Einführung sollte ein Unternehmen prüfen, wo die Daten gespeichert werden, was geschieht, wenn das System unsicher ist, ob ein Prüfpfad der ausgeführten Vorgänge vorhanden ist und welche konkreten Leistungen und Garantien der Anbieter vertraglich zusichert.

KI-Kompetenz ist bereits verpflichtend

Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber dazu, Maßnahmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz zu ergreifen. Diese Verpflichtung gilt seit dem 2. Februar 2025.

Fazit: KI kann repetitive Arbeiten in der Buchhaltung reduzieren, die fachliche Verantwortung bleibt jedoch beim Menschen. Der tatsächliche Vorteil der Automatisierung entsteht dann, wenn die Technologie überprüfbare Vorgänge übernimmt und sich der Fachmann auf Analyse, Kontrolle und Entscheidungsfindung konzentriert.