Mehrwertsteuersätze 2026: Aktueller Leitfaden für Rumänien

Der reguläre Mehrwertsteuersatz 2026

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Im Jahr 2026 beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz in Rumänien 21 %. Er gilt für die meisten Lieferungen von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, für die weder ein ermäßigter Steuersatz noch eine Steuerbefreiung vorgesehen ist.

Für Unternehmen setzt die korrekte Bestimmung des anwendbaren Mehrwertsteuersatzes voraus, dass die Art des Umsatzes und die besonderen Voraussetzungen des rumänischen Steuergesetzbuchs geprüft werden.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 11 %

Der Steuersatz von 11 % gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen in Bereichen wie Lebensmittel, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Versorgungsleistungen, Kultur und Tourismus.

Zu den begünstigten Umsätzen gehören unter anderem die Lieferung von Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch, bestimmten Lebensmitteln und Getränken, Wasserversorgungs- und Abwasserleistungen, bestimmten landwirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen sowie Wärmeenergie für bestimmte Empfängergruppen.

Der ermäßigte Steuersatz gilt außerdem für Bücher, Schulbücher, Zeitungen und Zeitschriften, den Zugang zu Museen und anderen kulturellen Einrichtungen sowie für Beherbergungs-, Restaurant- und Cateringdienstleistungen, vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

Bestimmte Produkte unterliegen jedoch weiterhin dem regulären Steuersatz, darunter alkoholische Getränke sowie bestimmte alkoholfreie Getränke oder Lebensmittel, die den gesetzlichen Grenzwert für zugesetzten Zucker überschreiten.

Der Mehrwertsteuersatz von 9 % für neue Wohnungen

Die Übergangsregelung mit einem Mehrwertsteuersatz von 9 % für bestimmte Wohnimmobilien gilt bis zum 30. September 2026, sofern sämtliche Voraussetzungen des Steuergesetzbuchs erfüllt sind.

Die Wohnung darf eine maximale Nutzfläche von 120 m² haben. Ihr Wert einschließlich Grundstück darf 600.000 RON ohne Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Außerdem muss die Immobilie zum Zeitpunkt der Lieferung bewohnbar sein.

Die Übergangsregelung enthält zudem Voraussetzungen hinsichtlich früherer Erwerbe und geleisteter Anzahlungen. Bei bestimmten im Juli 2025 abgeschlossenen Vorverträgen musste bis zum 31. Juli 2025 eine Anzahlung von mindestens 20 % geleistet werden.

Was Unternehmen beachten sollten

Die korrekte Anwendung der Mehrwertsteuersätze im Jahr 2026 ist sowohl für die Berechnung der geschuldeten und abzugsfähigen Mehrwertsteuer als auch für die Ausstellung von Steuerdokumenten und die Meldung an die ANAF wichtig.

Unternehmen, die in Bereichen mit ermäßigten Mehrwertsteuersätzen tätig sind, sollten die genaue Einordnung ihrer Waren und Dienstleistungen sowie etwaige zusätzliche Voraussetzungen und Geltungszeiträume prüfen. Bei Immobilientransaktionen ist die Prüfung der Übergangsregelungen entscheidend, bevor der Steuersatz von 9 % angewendet wird.