Mangelberufe für ausländische Arbeitnehmer im Jahr 2026

Neue Methodik für die Liste der Mangelberufe

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Die Verordnung Nr. 987/2026 des Ministeriums für Arbeit, Familie, Jugend und soziale Solidarität, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 603 vom 23. Juli 2026, genehmigt die Methodik zur Erstellung und Aktualisierung der Liste der Mangelberufe gemäß der Dringlichkeitsverordnung Nr. 32/2026 über den Zugang von Ausländern zum rumänischen Arbeitsmarkt.

Die Liste dient der Unterstützung bei der Auswahl ausländischer Arbeitnehmer zur Besetzung von Arbeitsplätzen in Rumänien und gilt für Berufe der Hauptgruppen 3-9 der Rumänischen Klassifikation der Berufe (COR). Gleichzeitig zielt die Methodik darauf ab, die Interessen rumänischer Arbeitnehmer sowie der Bürger der EU, des EWR und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu schützen.

Wie die Liste der Mangelberufe erstellt wird

Für die Erstellung der Liste verwendet das Ministerium für Arbeit, Familie, Jugend und soziale Solidarität Daten, die von den wichtigsten Institutionen mit Zuständigkeiten im Bereich Beschäftigung und Arbeitsmigration bereitgestellt werden:

  • ANOFM übermittelt Informationen über von Arbeitgebern gemeldete freie Arbeitsplätze, für die Bescheinigungen über verfügbare Arbeitskräfte ausgestellt wurden;
  • Arbeitsinspektion stellt Daten über aktive individuelle Vollzeit-Arbeitsverträge bereit, die mit ausländischen Arbeitnehmern abgeschlossen und in REGES-ONLINE registriert wurden;
  • Generalinspektorat für Einwanderung (IGI) übermittelt Informationen über die erteilten Beschäftigungsgenehmigungen.

Die Daten werden auf Ebene der einzelnen Berufe analysiert, wobei die zum Zeitpunkt der Erstellung der Liste gültige Bezeichnung und der entsprechende COR-Code verwendet werden.

Kriterien für die Aufnahme eines Berufs

Damit ein Beruf in die Liste der Mangelberufe aufgenommen werden kann, müssen vier Kriterien kumulativ erfüllt sein: das Vorhandensein freier Arbeitsplätze, für die Bescheinigungen über verfügbare Arbeitskräfte ausgestellt wurden, mindestens 10 aktive individuelle Vollzeit-Arbeitsverträge mit ausländischen Arbeitnehmern, mindestens 10 im analysierten Jahr ausgestellte Beschäftigungsgenehmigungen sowie die Zugehörigkeit des Berufs zu den Hauptgruppen 3-9 der COR.

Was dies für Arbeitgeber bedeutet

Die neue Methodik bietet einen klareren Rahmen für die Identifizierung von Berufen mit Arbeitskräftemangel und für die Aktualisierung der relevanten Liste für die Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer. Interessierte Arbeitgeber können unter den in der Methodik vorgesehenen Bedingungen eine Aktualisierung der Liste beantragen. Die Entwicklung der Liste sollte im Hinblick auf den Personalbedarf und die geltenden Verfahren verfolgt werden.