Neue Regeln für die Erstattung von Leistungen durch die Krankenkassen
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Die CNAS-Verordnung Nr. 1.231/2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 606 vom 24. Juli 2026, bringt Änderungen an den Durchführungsvorschriften zur Dringlichkeitsverordnung Nr. 158/2005 über Urlaub und Leistungen der sozialen Krankenversicherung.
Die Änderung betrifft Anhang Nr. 10 der Durchführungsvorschriften und führt vier neue Kategorien in den Antrag ein, der für die Erstattung von Beträgen für Leistungen bei krankheitsbedingtem Urlaub durch die Krankenkassen verwendet wird.
Welche neuen Kategorien eingeführt werden
Nach der Kategorie J1.1 werden die Positionen J1.2-J1.5 eingeführt, die eine gesonderte Erfassung der von Arbeitgebern beantragten Leistungen im Zusammenhang mit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ermöglichen.
Die Aufschlüsselung berücksichtigt die Dauer des Krankheitsurlaubs und den auf die Berechnungsgrundlage angewandten Prozentsatz:
- 55 % für Krankheitsurlaub von bis zu 7 Tagen;
- 65 % für Krankheitsurlaub mit einer Dauer von 8-14 Tagen;
- 75 % für Krankheitsurlaub von mehr als 15 Tagen;
- Beträge, die sich aus einer Neuberechnung ergeben, wenn eine Korrektur des Leistungsbetrags erforderlich ist.
Durch diese Ergänzung ermöglicht der Erstattungsantrag eine detailliertere Aufschlüsselung der von den Arbeitgebern beantragten Beträge.
Was Arbeitgeber beachten sollten
Die Änderung ist für Arbeitgeber relevant, die bei den Krankenkassen die Erstattung von Leistungen für Krankheitsurlaub beantragen. Die Abteilungen für Lohnabrechnung, Personalwesen und Finanzbuchhaltung müssen das aktualisierte Antragsformular verwenden und die beantragten Beträge korrekt den neuen Kategorien gemäß Anhang Nr. 10 zuordnen.
Die korrekte Anwendung der neuen Kategorien trägt zu einer übersichtlicheren Erfassung der Leistungen bei und reduziert das Risiko von Fehlern in den für die Erstattung der Beträge eingereichten Unterlagen.
Die CNAS-Verordnung Nr. 1.231/2026 stellt somit eine wichtige verfahrensrechtliche Aktualisierung für Arbeitgeber dar, die regelmäßig Krankheitsurlaub verwalten und die Erstattung von Leistungen beantragen, die aus dem Haushalt des Nationalen Einheitlichen Fonds für die soziale Krankenversicherung getragen werden.
