Das Heben einer Kiste – die Ursache von Rückenschmerzen, mit denen man jahrelang leben kann

Ein Lagerarbeiter hebt jeden Tag Dutzende von Kartons aus Regalen und stapelt sie auf Paletten. Die Bewegung wirkt alltäglich und wird Hunderte Male wiederholt, ohne dass ein sichtbarer Zwischenfall eintritt. Dennoch sind genau diese scheinbar harmlosen Bewegungen eine der häufigsten Ursachen berufsbedingter Erkrankungen: Erkrankungen der Lendenwirbelsäule infolge der manuellen Handhabung von Lasten.

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Unter der manuellen Handhabung von Lasten versteht man jede Tätigkeit, bei der eine Last von einem oder mehreren Beschäftigten gehoben, abgesetzt, geschoben, gezogen, getragen, gehalten oder bewegt wird und die aufgrund ihrer Eigenschaften oder ungeeigneter ergonomischer Bedingungen ein Risiko für die Beschäftigten darstellt, insbesondere für die Wirbelsäule. Im Gegensatz zu einem klassischen Arbeitsunfall, der einen klar bestimmbaren Zeitpunkt und eine offensichtliche Ursache hat, entstehen diese Erkrankungen schrittweise durch die wiederholte mechanische Belastung des Körpers.

Der Regierungsbeschluss Nr. 1051/2006 über die Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten, die insbesondere Risiken für Erkrankungen der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, verpflichtet den Arbeitgeber zunächst dazu, manuelle Lastenhandhabung nach Möglichkeit zu vermeiden. Dies bedeutet Investitionen in mechanische Hilfsmittel wie Transportwagen, Hubwagen oder Hebevorrichtungen, sofern die Art der Tätigkeit dies zulässt. Erst wenn die manuelle Handhabung nicht vermieden werden kann, greift die zweite Verpflichtung: die Verringerung der Risiken durch eine geeignete Arbeitsorganisation sowie durch Information und Unterweisung der Beschäftigten.

Was macht eine Last tatsächlich gefährlich? Nicht allein ihr Gewicht ist entscheidend. Der Regierungsbeschluss Nr. 1051/2006 verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die Eigenschaften der Last zu beurteilen – ob sie zu schwer, zu sperrig, schwer zu greifen, instabil oder so positioniert ist, dass der Körper verdreht oder stark gebeugt werden muss. Ebenso wichtig ist die körperliche Belastung: Muss der Oberkörper verdreht werden? Sind ruckartige Bewegungen erforderlich? Erfolgt die Tätigkeit in einer instabilen Körperhaltung? Auch die Arbeitsumgebung spielt eine wesentliche Rolle. Zu wenig Bewegungsfreiheit, rutschige oder unebene Böden sowie ungeeignete Temperatur- oder Feuchtigkeitsbedingungen können eine gewöhnliche Tätigkeit zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko machen.

Die Folgen treten nicht nach dem ersten falschen Hebevorgang auf. Die Bandscheiben verschleißen allmählich unter der wiederholten Belastung. Das Ergebnis können ein Bandscheibenvorfall, chronische Rückenschmerzen im Lendenbereich oder Erkrankungen sein, die schließlich sogar einen chirurgischen Eingriff erforderlich machen – häufig erst viele Jahre nach Beginn der Belastung. Genau deshalb wird dieses Risiko oft unterschätzt: Der Beschäftigte verspürt zunächst keine unmittelbaren Schmerzen, und der Arbeitgeber erkennt häufig keinen direkten Zusammenhang zwischen einer alltäglichen Tätigkeit und einer Erkrankung, die sich erst mit der Zeit entwickelt.

Die Unterweisung spielt eine entscheidende Rolle, reicht jedoch nicht aus, wenn sie sich auf eine theoretische Darstellung der richtigen Hebetechnik beschränkt. Beschäftigte müssen verstehen, warum bestimmte Bewegungen – das Heben mit gekrümmtem Rücken, das Verdrehen des Oberkörpers unter Last oder ruckartiges Anheben – das Verletzungsrisiko erhöhen, und sie sollten sichere Alternativen praktisch anwenden, etwa das Beugen der Knie, das Tragen der Last nah am Körper und das Vermeiden von Drehbewegungen. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber Arbeitsplätze, an denen die manuelle Handhabung unvermeidbar bleibt, regelmäßig neu bewerten, insbesondere wenn sich Arbeitsabläufe, die Art der Waren oder die Zahl der für eine Aufgabe verfügbaren Beschäftigten ändern.

In Bereichen, in denen schwere Arbeitsunfälle mit sofort sichtbaren Folgen verständlicherweise im Mittelpunkt stehen, bleiben Erkrankungen der Lendenwirbelsäule ein unauffälliges, aber chronisches Berufsrisiko. Sie führen zwar nicht zu einem Ereignis, das innerhalb einer gesetzlichen Frist der Arbeitsaufsichtsbehörde gemeldet werden muss, doch ihre kumulativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten – und damit auf die Fähigkeit eines Unternehmens, eine leistungsfähige Belegschaft zu erhalten – sind ebenso real wie die Folgen jedes anderen Arbeitsunfalls.