ANAF erweitert seine Befugnisse bei der Steuerprüfung natürlicher Personen
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Die ANAF-Verordnung Nr. 768/2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 553 vom 6. Juli 2026, ändert die Vorschriften zur Steuerprüfung natürlicher Personen und aktualisiert die Zuständigkeiten der an der Überprüfung der persönlichen steuerlichen Verhältnisse beteiligten Stellen.
Die Rechtsvorschrift ändert die ANAF-Verordnung Nr. 2.778/2020 und verfolgt als Hauptziel die Erweiterung der Stellen, die Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten durchführen dürfen, durch die Einbeziehung der Generaldirektion für Steuerbetrugsbekämpfung.
Was die ANAF-Verordnung Nr. 768/2026 vorsieht
Nach den neuen Bestimmungen gehört die Generaldirektion für Steuerbetrugsbekämpfung nun zu den ANAF-Strukturen, die an der Durchführung der Verfahren zur Überprüfung der persönlichen steuerlichen Verhältnisse sowie an den damit verbundenen vorbereitenden Tätigkeiten teilnehmen können.
Neben der Generaldirektion für die Prüfung der Einkünfte natürlicher Personen, der Direktion für Verfahren und Planung der Steuerprüfung, den regionalen Generaldirektionen der öffentlichen Finanzen und deren nachgeordneten Dienststellen werden künftig auch Steuerbetrugsbekämpfungsinspektoren mit der Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 2.778/2020 betraut.
Die Änderung ist organisatorischer Natur und soll die Verwaltungskapazität der ANAF bei der Durchführung von Steuerprüfungen stärken.
Welche Auswirkungen die neuen Bestimmungen haben können
Die Erweiterung der institutionellen Befugnisse kann zu einer umfassenderen Beteiligung der ANAF-Strukturen an der Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse natürlicher Personen führen, innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen des Steuerrechts.
Für Steuerpflichtige führt die Änderung keine neuen steuerlichen Verpflichtungen ein, sondern spiegelt eine Neuorganisation der internen Zuständigkeiten der Steuerbehörde wider, mit dem Ziel, die Effizienz der Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten zu steigern.
In diesem Zusammenhang sollten natürliche Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben oder Einkünfte erzielen, die einer steuerlichen Überprüfung unterliegen, ihre Belege und relevanten Unterlagen aufbewahren, um im Falle einer Steuerprüfung die Einhaltung ihrer steuerlichen Verpflichtungen nachweisen zu können.
Mit der Aktualisierung der Vorschriften zur Steuerprüfung natürlicher Personen durch ANAF stärkt die Steuerbehörde ihre Prüfungsmechanismen sowie die Koordination zwischen den spezialisierten Strukturen der Steuerverwaltung.
