Die unmittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen, die digitale Gesundheitsplattformen betreiben, bestehen in der Möglichkeit, die Umsatzsteuerbefreiung auf gegenüber den Nutzern abgerechnete medizinische Leistungen anzuwenden, selbst wenn der Plattformbetreiber nicht den Status einer zugelassenen Gesundheitseinrichtung besitzt. Diese Auffassung wurde vom Finanzministerium nach einer von der Kammer der Steuerberater initiierten Analyse bestätigt und schafft eine wichtige Klarstellung für den Health-Tech-Sektor.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Das analysierte Geschäftsmodell betrifft digitale Plattformen, die die Beziehung zwischen Patienten und privaten Kliniken oder Krankenhäusern vermitteln. Der Patient wählt und bezahlt die Leistung über die Anwendung, während die Untersuchung oder Behandlung ausschließlich von zugelassenem medizinischem Personal der Partnergesundheitseinrichtungen durchgeführt wird. Der Plattformbetreiber vereinnahmt die Zahlung und rechnet anschließend den vertraglich vereinbarten Betrag mit der Klinik ab.
Aus steuerlicher Sicht funktioniert dieses Modell als Käufer-Wiederverkäufer-Transaktion, bei der die Plattform die Leistung im eigenen Namen fakturiert. Die eigentliche medizinische Leistung wird jedoch weiterhin vollständig von der zugelassenen Gesundheitseinrichtung erbracht.
Die rechtliche Grundlage dieser Auslegung findet sich in Artikel 292 Absatz 1 Buchstabe a des [Gesetzes Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch], der die Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Leistungen, Krankenhausleistungen und Pflegeleistungen zu therapeutischen Zwecken regelt.
Das Finanzministerium vertritt die Auffassung, dass die Anwendung der Steuerbefreiung anhand der wirtschaftlichen Substanz der Transaktion und des Zwecks der medizinischen Leistung zu beurteilen ist. Sowohl die materiellen Voraussetzungen als auch das soziale Ziel der steuerlichen Regelung sind erfüllt, wenn die Leistungen der Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten dienen und tatsächlich von zugelassenem medizinischem Personal erbracht werden.
Eine Beschränkung der Steuerbefreiung ausschließlich auf Kliniken würde die Kosten für die Patienten erhöhen und zu unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen vergleichbarer medizinischer Leistungen führen. Ein solcher Ansatz würde dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität widersprechen, der durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anerkannt ist.
Für Unternehmen im Health-Tech-Bereich reduziert diese Auslegung die steuerlichen Risiken digitaler Vermittlungsmodelle und ermöglicht die Entwicklung von Geschäftsmodellen auf Basis medizinischer Marktplätze unter Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung. Die Anwendung der Steuerbefreiung bleibt jedoch davon abhängig, dass die zugrunde liegenden medizinischen Leistungen von zugelassenen Einrichtungen erbracht werden und die Voraussetzungen des Steuerrechts erfüllen.
