Kontroll- und Steuer-Compliance-Mechanismus für den Kryptomarkt (2)

Die unmittelbare Auswirkung auf die steuerliche Governance im Kryptosektor ergibt sich aus der Ausweitung der Registrierungs-, Melde- und administrativen Kontrollpflichten, verbunden mit einem eskalierten und auf EU-Ebene interoperablen Sanktionsmechanismus. Nichtansässige Anbieter, die Dienstleistungen für in Rumänien ansässige Personen erbringen, müssen sich in einem einzigen Mitgliedstaat registrieren und vollständige operative Identifikationsdaten übermitteln (Websites, Steueridentifikationsnummern, Drittstaaten-Jurisdiktionen). Im Fall Rumäniens vergibt ANAF eine eindeutige Kennung und informiert automatisch die anderen Mitgliedstaaten gemäß dem durch die Verordnung (EU) 2023/1.114 festgelegten Rahmen.

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Parallel dazu führt die institutionelle Zusammenarbeit zwischen ANAF und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Rahmen der EU-Regulierung für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen) zu einer jährlichen Aktualisierung des Registers zugelassener Betreiber, mit verpflichtender Übermittlung bis zum 31. Dezember. Aus Sicht der Steuerkontrolle reduziert diese Architektur Informationsasymmetrien zwischen Finanz- und Steueraufsicht und stärkt die Rückverfolgbarkeit der Betreiber.

Nichtkonformität löst einen progressiven Verwaltungsmechanismus aus: offizielle Benachrichtigungen, Löschung aus dem Register innerhalb von 30–90 Tagen sowie die Aktivierung einer digitalen Sperre über Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste. Gemäß Artikel 291^6 des [Gesetzes Nr. 207/2015 über die Abgabenordnung] wird die Zugriffsbeschränkung auf Plattformen innerhalb von maximal 24 Stunden nach Antrag der ANAF umgesetzt und ausschließlich nach Behebung der rechtlichen Situation aufgehoben.

Der Kontrollmechanismus umfasst zudem eine Korrekturpflicht über die „Mitteilung über fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen“ (Anlage Nr. 3), die von der Generaldirektion für Steuerinformationen ausgegeben wird. Betreiber müssen die Daten innerhalb von 30 Tagen korrigieren und erneut übermitteln, unter Androhung der in Artikel 336 der Abgabenordnung vorgesehenen Sanktionen.

Aus Sicht des Compliance-Risikos führt die Nichterfüllung der Pflichten zu einer doppelten Exposition: administrative Sanktionen sowie potenzielle strafrechtliche Einordnung bei vorsätzlicher steuerlicher Verschleierung.

Die unterstützende Infrastruktur, verwaltet durch das Nationale Zentrum für Finanzinformationen, gewährleistet die Verarbeitung und Sicherheit der Datenflüsse gemäß den OECD-Anforderungen (CARF) und der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), wobei eine strikte Trennung zwischen steuerlicher Nutzung und Datenschutz gewährleistet wird.