Verrechnungspreise treten in eine neue Phase ein: ANAF bereitet Vorschriften im Einklang mit den OECD-Standards 2022 vor

Die unmittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen, die Transaktionen mit verbundenen Personen durchführen, werden ein höheres Maß an Dokumentation und Transparenz sein, das von den Steuerbehörden gefordert wird. ANAF hat den Entwurf der neuen Verordnung über die Verrechnungspreisdokumentation veröffentlicht, die die derzeitige [ANAF-Verordnung Nr. 442/2016] ersetzen und die rumänische Gesetzgebung an die internationalen Standards der OECD-Verrechnungspreisleitlinien in der Fassung von 2022 anpassen soll.

Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!

Die Notwendigkeit der Anpassung des bestehenden Rahmens ergibt sich aus den Entwicklungen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting), durch das die OECD-Mitgliedstaaten und die Europäische Union ihre Mechanismen zur Bekämpfung der künstlichen Gewinnverlagerung zwischen Steuerhoheitsgebieten verstärkt haben.

Der neue Entwurf verfolgt einen detaillierteren Ansatz bei der Dokumentation konzerninterner Transaktionen und legt den Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Begründung von Verrechnungspreisrichtlinien sowie den Nachweis der Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes gemäß [Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch].

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Neustrukturierung der Verrechnungspreisdokumentation nach jeder verbundenen Person und jeder relevanten Transaktionskategorie. In der Praxis führt dies zu einer detaillierteren Analyse konzerninterner Dienstleistungen, Finanztransaktionen, Übertragungen immaterieller Vermögenswerte sowie Unternehmensumstrukturierungen.

Der Entwurf führt zusätzliche Anforderungen an die Funktionsanalyse ein, insbesondere die Identifizierung der ausgeübten Funktionen, der eingesetzten Vermögenswerte und der übernommenen Risiken jeder beteiligten Einheit. Darüber hinaus müssen Steuerpflichtige die Auswahl der geprüften Partei sowie die Methodik zur Ermittlung der Rentabilitätskennzahlen ausdrücklich begründen.

Ein eigenes Kapitel ist den Vergleichbarkeitsstudien gewidmet. ANAF schlägt detailliertere Vorschriften hinsichtlich der Auswahl vergleichbarer Unternehmen, der geografischen Reihenfolge der Suchvorgänge, der Verwendung mehrjähriger Daten sowie der umfassenden Dokumentation der Auswahlstrategien vor. Zudem müssen Steuerpflichtige die aus der Analyse ausgeschlossenen Unternehmen sowie die Gründe für deren Ausschluss offenlegen.

Der Entwurf präzisiert außerdem die Behandlung von Bereichen, die in den letzten Jahren häufig zu Steuerstreitigkeiten geführt haben, wie beispielsweise durchlaufende Kosten ohne Gewinnaufschlag (Pass-through Costs), Transaktionen mit immateriellen Vermögenswerten sowie konzerninterne Reorganisationen und Restrukturierungen.

Eine Änderung mit unmittelbaren Auswirkungen auf Steuerprüfungen betrifft die Definition von Fällen, in denen die Verrechnungspreisdokumentation als unvollständig angesehen werden kann. In solchen Fällen kann die Steuerbehörde Verrechnungspreise schätzen und entsprechende steuerliche Anpassungen vornehmen, was direkte Auswirkungen auf die Steuerbemessungsgrundlage und die Körperschaftsteuer hat.

Aus Sicht des steuerlichen Risikomanagements soll der Entwurf die freiwillige Steuerehrlichkeit erhöhen, die Qualität der im Rahmen von Steuerprüfungen vorgelegten Dokumentationen verbessern und Streitigkeiten aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der Verrechnungspreisvorschriften reduzieren.

Für Unternehmensgruppen werden die neuen Anforderungen eine sorgfältige Überprüfung der Verrechnungspreisrichtlinien, der bestehenden Dokumentation sowie der internen Überwachungsmechanismen für Transaktionen mit verbundenen Unternehmen erfordern, um die Übereinstimmung mit den OECD-Standards 2022 und dem künftigen Verfahrensrahmen der ANAF sicherzustellen.