Durch [ANAF-Verordnung Nr. 608/2026], veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 436 vom 25. Mai 2026, operationalisiert die Nationale Steuerverwaltungsbehörde (ANAF) Kontroll- und Meldemechanismen für Transaktionen mit virtuellen Währungen und stärkt damit den durch [Notverordnung Nr. 71/2025] eingeführten Rahmen, der mit [Artikel 291^6 des Gesetzes Nr. 207/2015 über die Abgabenordnung] korreliert ist.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Die unmittelbare Auswirkung auf Betreiber im Kryptosektor ist eine deutliche Zunahme der steuerlichen Compliance- und Meldepflichten. Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen werden zu Einheiten mit erweiterten Sorgfalts-, Identifikations- und regelmäßigen Datenübermittlungspflichten gegenüber ANAF, was sich direkt auf die Betriebskosten und die interne Compliance-Struktur auswirkt.
Aus rechtlich-steuerlicher Sicht ist das Regime an die Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8) angeglichen, die einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Inhaber und Nutzer digitaler Vermögenswerte einführt. Die nationale Umsetzung erfordert die Verwendung eines standardisierten elektronischen Formulars sowie eine jährliche Meldung der Transaktionen innerhalb von bis zu 9 Monaten nach Ende des Steuerjahres.
Die Meldepflichten sind erweitert und detailliert. Sie umfassen Identifikationsdaten der Nutzer (Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort) sowie Transaktionsinformationen: Käufe, Verkäufe, Transfers zwischen Wallets oder Konvertierungen zwischen Krypto-Assets. Alle Werte müssen zur Sicherstellung der steuerlichen Vergleichbarkeit in einer einheitlichen Fiat-Währung angegeben werden.
Ein wesentliches operatives Element ist die Einführung eines Zwangskonformitätsmechanismus auf Nutzerebene. Bei Weigerung zur Bereitstellung von Identifikationsdaten muss der Anbieter nach zwei Benachrichtigungen und einer Frist von 60 Tagen den Zugang zum Handel sperren. Aus Risikosicht verlagert diese Maßnahme einen Teil der steuerlichen Verantwortung direkt auf den Endnutzer.
Parallel sind Betreiber verpflichtet, Compliance-Dokumentationen zwischen 5 und 10 Jahren aufzubewahren. Verstöße können zu schweren Verwaltungssanktionen führen, einschließlich Widerruf der Registrierung oder Einschränkung des Plattformzugangs, auf Grundlage von Kooperationsmechanismen mit nationalen Behörden.
