Wir bringen Ihnen zur Kenntnis, dass im Amtsblatt Nr. 258 vom 01.04.2026 die Verordnung des Finanzministeriums Nr. 369/26.03.2026 über die Festlegung der Beträge für die Gewährung von Kulturgutscheinen für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht wurde.
Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!Gemäß den Bestimmungen dieses Rechtsakts:
- Für das erste Halbjahr 2026 beträgt der maximale Wert der Kulturgutscheine:
o 250 Lei/Monat bei monatlicher Gewährung;
o 490 Lei/Ereignis bei gelegentlicher Gewährung. - Diese Werte gelten auch für die Monate August und September 2026 (die ersten zwei Monate des zweiten Halbjahres).
Die Kulturgutscheine werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 165/2018 über Wertgutscheine sowie der entsprechenden Durchführungsbestimmungen gewährt.
Wir empfehlen Ihnen, diese Höchstgrenzen bei der Festlegung interner Richtlinien bezüglich der den Arbeitnehmern gewährten Zusatzleistungen zu berücksichtigen.
