Mitarbeiterin im Mutterschaftsurlaub und Auswirkungen auf das Mikrounternehmensregime (Fallstudie)

Sachverhalt
Die Gesellschaft ABC SRL, als Mikrounternehmen eingestuft, hat einen einzigen Arbeitnehmer mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag. Am 10. Februar 2026 tritt die Mitarbeiterin in Mutterschaftsurlaub ein, was eine gesetzliche Aussetzung des Arbeitsvertrags gemäß Arbeitsgesetzbuch darstellt.
Das Unternehmen stellt in der folgenden Zeit keinen neuen Mitarbeiter ein.

Steuerliches Problem
Es wird analysiert, ob das Unternehmen weiterhin die Voraussetzung eines aktiven Mitarbeiters gemäß Steuergesetzbuch erfüllt und ob die Verpflichtung zur Umstellung auf Körperschaftsteuer entsteht.

Analyse des rechtlichen Rahmens
Gemäß Steuergesetzbuch, Art. 48 Abs. (3¹), gilt die Voraussetzung eines Mitarbeiters während der Aussetzung des Arbeitsverhältnisses nur dann als erfüllt, wenn die Aussetzung weniger als 30 Tage dauert und die Situation erstmals im Steuerjahr auftritt.

Andernfalls kommen die Bestimmungen von Art. 52 zur Anwendung, die den Austritt aus dem Mikrounternehmenssystem regeln.

Die durch GEO 8/2026 eingeführten Änderungen legen fest, dass bei Nichterfüllung der Bedingung die Körperschaftsteuer ab dem folgenden Quartal geschuldet wird.

Anwendung im konkreten Fall
• Datum der Aussetzung des Arbeitsvertrags: 10. Februar 2026
• Ablauf der 30-Tage-Frist: 12. März 2026
• Zeitpunkt des Verlusts der Voraussetzung: Q1 2026

Da die Aussetzung länger als 30 Tage dauert, erfüllt das Unternehmen die Voraussetzung eines Mitarbeiters nicht mehr.

Steuerliche Behandlung
Auf Grundlage von Art. 48 in Verbindung mit Art. 52 des Steuergesetzbuchs, in der durch GEO 8/2026 geänderten Fassung, schuldet das Unternehmen Körperschaftsteuer ab dem 2. Quartal 2026.

Praktische Auswirkungen
Die steuerliche Neueinstufung bedeutet den Wechsel von der Umsatzbesteuerung zur Körperschaftsteuer, mit Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage, die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und die Deklarationspflichten.