Die unmittelbare Auswirkung auf Unternehmen ist der Zugang zu einem umfassenden Paket steuerlicher Erleichterungen, das produktive Investitionen, freiwillige Konformität und finanzielle Stärkung unterstützt. [Regierungsnotverordnung Nr. 8/2026], veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 147/25.02.2026, führt wesentliche Anpassungen bei der Körperschaftsteuer, Mikro-Unternehmenssteuer, Mehrwertsteuer und Einkommensteuer ein sowie Anreize für Investitionen mit hohem Mehrwert und öffentlich-private Partnerschaftsprojekte.
Investitionen und Abschreibungen
Zur Förderung von Anschaffungen von Vermögenswerten und schneller Kostenrückgewinnung gelten:
- Beschleunigte Abschreibung für technologische Ausrüstungen, Computer und Peripheriegeräte bei von der reinvestierten Gewinnsteuer befreiten Vermögenswerten.
- Superbeschleunigte Abschreibung für neue Vermögenswerte in Untergruppe 2.1 (Maschinen, Anlagen, Installationen) und 2.4 (Tiere und Pflanzen), mit Abschreibungen von bis zu 65 % im ersten Jahr, danach Berechnung über die verbleibende Nutzungsdauer.
- Erhöhung des abzugsfähigen Anlagevermögenswertes von 2.500 auf 5.000 RON, mit Rückgewinnung des verbleibenden nicht abgeschriebenen Wertes über die normale Nutzungsdauer.
Forschung & Entwicklung und Kapitalmarkt
Ein 10%-Steuerguthaben wird für förderfähige F&E-Ausgaben eingeführt, anwendbar bei der Berechnung der Körperschaftsteuer oder der Mindestumsatzsteuer. Für Ausgaben im Zusammenhang mit der Zulassung/Aufrechterhaltung von Aktien an der Börse wird ein zusätzlicher Abzug von 50 % gewährt, um Börsennotierungen zu fördern.
Mikro-Unternehmensregelung
Die Verordnung klärt die Anwendungsbedingungen:
- Die Umsatzgrenze von 100.000 Euro bleibt für die Einstufung im Jahr 2026 bestehen.
- Aufhebung der Einschränkung hinsichtlich der bisherigen Zahlungshistorie für die Anwendung der Mikro-Unternehmensregelung.
- 90-Tage-Frist für die Einstellung des ersten Mitarbeiters in neu gegründeten Unternehmen.
- Einkünfte in Form von vom Finanzamt gewährten Boni werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
- Bei Überschreitung der Grenze kann das Mikro-Unternehmen später die Körperschaftsteuer wählen.
Mehrwertsteuer und Einkommensteuer
- Mehrwertsteuerschwelle bei vereinnahmten Beträgen: 5.000.000 RON (1. März – 31. Dezember 2026) und 5.500.000 RON ab 1. Januar 2027.
- 3%-Bonus für Körperschaftsteuer, Mikro-Unternehmenssteuer und Einkommensteuer, abhängig von Einhaltung der Zahlungsfristen und Einreichung der Steuererklärungen.
Steuerrücklagen und weitere Anpassungen
- Rücklagen aus der Befreiung von reinvestierten Gewinnen dürfen 5 Jahre lang nicht ausgeschüttet, für das Stammkapital verwendet oder zur Verlustdeckung genutzt werden; Verstöße führen zur vollständigen Besteuerung.
- Vorauszahlung der Körperschaftsteuer erfolgt vierteljährlich auf Basis des Rechnungsgewinns der Periode.
