Die ANAF hat das Formular 204 durch Verordnung Nr. 138/2026 aktualisiert, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 92 vom 5. Februar 2026. Die Änderungen betreffen insbesondere Einkünfte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten innerhalb nichtrechtsfähiger Personengesellschaften, für die das Nettoeinkommen auf Basis von Einkommenstabellen ermittelt wird, infolge der Änderungen des Steuergesetzbuches durch die Notverordnung Nr. 128/2024.
Wesentliche Klarstellungen und Pflichten:
Abgabefrist: Die jährliche Einkommenserklärung muss bis zum letzten Tag des Februars des auf das Einkommensjahr folgenden Jahres eingereicht werden.
Anzugebende Informationen: Formular 204 wird verwendet für:
- die Erklärung von Einkünften oder Verlusten auf Ebene der Gesellschaft;
- die Verteilung des Nettoeinkommens oder der Verluste auf die einzelnen Gesellschafter;
- im Fall von landwirtschaftlichen Einkünften, die auf Basis von Einkommenstabellen ermittelt werden, sind folgende Angaben erforderlich:
- bewirtschaftete Flächen im Einkommensjahr und/oder
- Tiere oder Bienenvölker, die am 25. Mai des Einkommensjahres gehalten werden.
Anwendungsbereich: Das Formular wird verwendet für:
- nichtrechtsfähige Personengesellschaften;
- Einheiten, die dem Transparenzregime unterliegen;
- Verteilung von Einkünften oder Verlusten an Gesellschafter.
Die neuen Bestimmungen gelten ab der Erklärung der Einkünfte für das Jahr 2025, einschließlich sowohl der auf Gesellschaftsebene erzielten Einkünfte oder Verluste als auch deren Verteilung auf die Gesellschafter.
