Finanzministerium schlägt Klarstellung der 3%-Steuervergünstigung vor

Das Finanzministerium hat einen Entwurf für eine Verordnung veröffentlicht, um das Verfahren zur Gewährung der 3%-Vergünstigung auf die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer von Kleinstunternehmen für das Steuerjahr 2024 zu ergänzen. Die neue Regelung soll Situationen klären, in denen sich die Steuerverpflichtungen nach einer Steuerprüfung ändern, und legt fest, dass die Steuerbehörde die Vergünstigung entsprechend den Steueränderungen anpassen muss, ähnlich dem Verfahren bei berichtigten Steuererklärungen.