Durch den ANAF-Beschluss Nr. 3738/2024 wurde das Formular 216 „Erklärung über die Sondersteuer auf hochwertige Immobilien und bewegliche Güter“ genehmigt sowie die Zusammenarbeit zwischen lokalen und zentralen Steuerbehörden beim Informationsaustausch über Steuerpflichtige geregelt.
Die Erklärung ist einzureichen von:
- natürlichen Personen, die in Rumänien Wohngebäude mit einem steuerpflichtigen Wert von über 2.500.000 RON besitzen (gemäß Steuerkodex);
- natürlichen und juristischen Personen, die in Rumänien zugelassene Fahrzeuge mit einem Einzelanschaffungswert von über 375.000 RON besitzen.
Einreichungsfristen:
- bis zum 30. September für Wohngebäude;
- bis zum 31. Dezember für hochwertige Fahrzeuge.
Die Erklärung kann durch Einreichung einer berichtigten Erklärung gemäß der Abgabenordnung korrigiert werden.
Das Formular ist vom Steuerpflichtigen oder seinem gesetzlichen Vertreter auszufüllen und ausschließlich elektronisch über die von der ANAF kostenlos bereitgestellte Software einzureichen.
Darüber hinaus sieht das Verfahren einen Kooperationsmechanismus zwischen lokalen und zentralen Steuerbehörden vor, um Informationen über den steuerpflichtigen Wert hochwertiger Wohnimmobilien zu prüfen und auszutauschen, wodurch eine klare und vollständige Erfassung der betroffenen Steuerpflichtigen gewährleistet wird.