Das Gesetz Nr. 86/2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 483 am 23. Mai 2025, ändert das Gesetz Nr. 129/2019 über die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Schwerpunkt liegt auf einer effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche unter Wahrung der Grundrechte und des Berufsgeheimnisses, unter der Koordination des Nationalen Amts zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche (ONPCSB).
Zentrale Neuerungen:
- Koordination der nationalen Risikoanalyse: ONPCSB wird zur zentralen Behörde für Risikoanalysen im AML/CFT-Bereich.
- Schutz personenbezogener Daten und Berufsgeheimnis: Die Einhaltung des Berufsgeheimnisses (insbesondere bei Anwälten) wird gesetzlich gestärkt.
- Informationsweitergabe: ONPCSB stellt die Verbreitung der Risikobewertungen an meldepflichtige Einheiten sicher.
- Anpassung an internationale Standards (MONEYVAL und FATF): Ziel ist die Übereinstimmung mit internationalen Empfehlungen zur Verbesserung der nationalen AML/CFT-Effizienz.
Weitere konkrete Regelungen:
- CDD-Maßnahmen ab 1.000 EUR für Krypto-Transaktionen.
- Verbot anonymer Produkte und Dienstleistungen (Konten, Prepaid-Karten, Schließfächer).
- Ehemalige PEPs unterliegen bis zu 2 Jahre nach Amtsende verstärkter Überwachung.
- Spielbanken und Wechselstuben müssen ab 2.000 EUR Transaktionen überwachen.
- Finanzinstitute müssen neue Produkte und Technologien risikobewerten, bevor sie auf den Markt kommen.
- Verdächtige Transaktionen mit PEPs als Lebensversicherungsbegünstigte müssen gemeldet werden.
- Verpflichtende Schulungen und Überprüfungen bei der Einstellung von AML/CFT-Verantwortlichen.
- Risikoüberwachung von Vereinen und Stiftungen im Hinblick auf Terrorismusfinanzierung.