Mindestlohn nach Wirtschaftsbereichen

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 1185 vom 28. November 2024 wurde der Regierungsbeschluss Nr. 1506/2024 über die Festsetzung des garantierten Mindestbruttogrundlohns veröffentlicht.

Der nationale Bruttomindestlohn ist der Mindestbetrag, den ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, an seine Arbeitnehmer zu zahlen.

Gemäß HG Nr. 1506/2024 wird der Bruttomindestlohn ab dem 1. Januar 2025 von 3.700 auf 4.050 Lei erhöht.

Gleichzeitig beschloss die Regierung mit der Dringlichkeitsverordnung Nr. 156/2024 (veröffentlicht in MO Nr. 1334/31.12.2024) die Abschaffung des differenzierten Mindestlohns für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn in diesen Sektoren 4.050 RON betragen, was 24,496 RON/Stunde entspricht.

Auch das OUG  Nr. 156/2024 belässt den Mindestlohn im Bausektor ab dem 1. Januar 2025 bei 4.582 RON, was ungefähr 27,714 RON/Stunde entspricht.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Änderung des monatlichen Bruttogrundlohns, der Prämien oder Zulagen gemäß HG (Regierungs-Erlass) Nr. 905/2017 innerhalb von 20 Arbeitstagen ab dem Datum der Änderung im Allgemeinen Register der Arbeitnehmerdaten (REVISAL) gemeldet werden muss.

Die Erhöhung des nationalen Bruttomindestlohns ab dem 1. Januar 2025 wird sich auch auf die Entlohnung von Tagelöhnern auswirken, und zwar gemäß dem Gesetz Nr. 52/2011, das eine direkte Korrelation zwischen ihrem Lohn und dem Bruttomindestlohn herstellt. So wird der Mindeststundensatz für Tagelöhner auf 24.496 Lei angehoben, was bedeutet, dass sie für einen 8-Stunden-Arbeitstag mindestens 196 Lei erhalten werden.

Gleichzeitig gilt für den Bankensektor bis zum 1. Mai 2025 ein tarifvertraglich festgelegter sektoraler Mindestlohn von 4.100 Lei, der danach auf 4.500 Lei steigt.