15. Januar 2025 – Frist für die Einreichung der Erklärung 700 zur Änderung des Mehrwertsteuer-Vektor

Heute, am 15. Januar 2025, ist die Frist für die Einreichung der Erklärung 700 zur Änderung des Mehrwertsteuer-Vektors wie folgt:

  • Unternehmen, die 2024 vierteljährlich Mehrwertsteuer abgeführt haben und zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von über 100.000 Euro hatten, berechnet zum Wechselkurs von 4,9764 RON/EUR – müssen die Erklärung 700 einreichen, um auf monatliche Mehrwertsteuer umzustellen.
  • Unternehmen, die 2024 monatlich Mehrwertsteuer abgeführt haben und zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von weniger als 100.000 Euro hatten, berechnet zum Wechselkurs von 4,9764 RON/EUR – müssen die Erklärung 700 einreichen, um auf vierteljährliche Mehrwertsteuer umzustellen.