Gegenstand der Tätigkeit von S.C. X S.A. ist die „Herstellung von Mess-, Kontroll-, Prüf-, Steuer- und Navigationsgeräten“, CAEN-Code 2651.
Geprüfter Zeitraum:
- 01.2017 – 30.06.2022 für Mehrwertsteuer,
- 01.2017 – 31.12.2022 für die Gewinnsteuer
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren
- Das geprüfte Unternehmen legte keine Belege dafür vor, wie die Ergebnisse der im geprüften Zeitraum erstellten Bestandsaufnahmen der Vermögenswerte in der Buchführung erfasst wurden, bzw. für die Anpassungen der ursprünglich abgezogenen Mehrwertsteuer in Bezug auf Bestandsverluste;
- Das geprüfte Unternehmen hat die Bestände an Fertigerzeugnissen, Halbfertigerzeugnissen, Rohstoffen und Erzeugnissen im Besitz Dritter ausgebucht und die unfertige Produktion durch verschiedene Buchungen verringert, für die es keinen Nachweis über die Art der verringerten Bestände erbrachte, bzw. die Rechtmäßigkeit der Buchungen wurde nicht begründet und es wurden keine Unterlagen zum Nachweis der Art der wirtschaftlichen Transaktionen vorgelegt;
- Das Unternehmen X S.A. hat innergemeinschaftliche Warenlieferungen im Gesamtwert von x Lei durchgeführt und dabei keine Unterlagen/Unterlagen vorgelegt, die belegen, dass die Waren aus Rumänien befördert wurden und im Bestimmungsland in der Europäischen Union eingegangen sind;
- Am 31.12.2020 hat das geprüfte Unternehmen den Betrag von x Lei verbucht, der den nicht verwendeten Gewinn oder den nicht gedeckten Verlust für 2017 darstellt, ohne Unterlagen und Informationen über die Zusammensetzung dieses Betrags und die Gründe, warum dieser Betrag nicht in die Änderungserklärung Code 101 zur Körperschaftssteuer für 2017 aufgenommen wurde, die im Jahr 2023 eingereicht wird, vorzulegen;
- Das geprüfte Unternehmen hat in seiner Buchhaltung über verschiedene Buchungsnotizen Rückbuchungen von Erträgen verbucht, für die keine Unterlagen und Informationen über die Zusammensetzung der betreffenden Beträge und die Gründe, aus denen sie vorgenommen wurden, vorgelegt wurden;
- Das geprüfte Unternehmen hat am 30.06.2020 Aufwendungen in Höhe von x Lei mit der Erläuterung „Abschreibungsanpassung gemäß Bewertungsbericht zum 31.12.2019“ verbucht, ohne die Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen für die Berechnung der Körperschaftssteuer sachlich und rechtlich zu begründen bzw. ohne die Belege vorzulegen, die Grundlage für diese Verbuchung waren.
Im Ergebnis wurden zusätzliche Steuerverbindlichkeiten in Höhe von x Lei festgestellt, davon:
- Mehrwertsteuer x Lei;
- Einkommensteuer x Lei.
Der Steuerverlust wurde ebenfalls um den Betrag von x Lei verringert.
Quelle: ANAF