Feststellungen der Steuerprüfung eines Steuerpflichtigen, dessen Tätigkeitsgegenstand die „Herstellung von Metallkonstruktionen und Teilen von Metallkonstruktionen“ ist

 S.C. X S.R.L., mit dem Tätigkeitsgegenstand „Herstellung von Metallkonstruktionen und Teilen von Metallkonstruktionen“, CAEN-Code 2511.

Der geprüfte Zeitraum war: 04.07.2020 – 30.09.2023.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Die Prüfung der bei der Dokumentenprüfung vorgelegten Unterlagen ergab Folgendes:

  • Die Hauptbegünstigten des Unternehmens im untersuchten Zeitraum waren Unternehmen, die im Schiffbausektor tätig sind, wobei die Arbeiten aus spezifischen Arbeiten für den Schiffbausektor bestanden, die nicht direkt mit dem Bausektor für die Anwendung der Anlagen verbunden waren, obwohl das geprüfte Unternehmen den CAEN-Code 2511 in der Genehmigung seines Tätigkeitsgegenstandes verwendete.
  • Infolgedessen wurde festgestellt, dass die für Kunden aus dem Schiffbausektor ausgeführten Arbeiten keine Tätigkeit im Bausektor im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen darstellen, die Unternehmen des Bausektors bestimmte Erleichterungen gewähren.
  • Der Anteil der von dem geprüften Unternehmen ausgeführten schiffsspezifischen Arbeiten am erzielten Umsatz, den es als bauspezifisch betrachtet, beträgt in jedem Jahr mehr als 50 %:
  • 51% im Jahr 2020;
  • 79% im Jahr 2021;
  • 68 % im Jahr 2022;
  • 66 % zwischen Januar 2023 und September 2023.
  • In Anbetracht der obigen Ausführungen stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass der Anteil der direkt mit dem Bausektor zusammenhängenden Tätigkeiten während des Berichtszeitraums nicht die Bedingung von 80 % des erzielten Umsatzes erfüllt, die für die Gewährung der Steuererleichterung im Rahmen der Befreiung von der Steuer auf Einkünfte aus Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen erforderlich ist, obwohl der angegebene CAEN-Code (d.h. CAEN-Code 2511) der in der gesetzlichen Bestimmung genannte ist.
  • Nach der Überprüfung der Unterlagen wurde der Gesamtbetrag von X Lei zusätzlich wie folgt ermittelt:
  • Steuer auf das Arbeitseinkommen: X Lei;
  • Individueller Sozialversicherungsbeitrag: X Lei;
  • Krankenversicherungsbeitrag: X lei;
  • Beitrag zur Arbeitsversicherung: X lei.

Quelle: ANAF