e-Transport: Strafen für die Nichtübermittlung von GPS-Koordinaten an das System gelten ab 1. Januar 2025

Nach Konsultationen mit der Wirtschaft informieren das Finanzministerium und die ANAF alle Wirtschaftsbeteiligten, dass die Bestimmungen des Artikels 13^1 Buchst. d)1 und e) der OUG Nr. 41/2022 bezüglich der Nichtübermittlung von GPS-Koordinaten im e-Transport-System ab dem 1. Januar 2025 gelten werden.

Die Entscheidung folgt den Anträgen der Wirtschaftsbeteiligten, um ihnen die notwendige Zeit zu geben, ihre internen Systeme in Übereinstimmung mit den Anforderungen der e-Transport RO vollständig zu implementieren und zu testen. Wir möchten, dass dieser Übergang für alle betroffenen Wirtschaftsbeteiligten so reibungslos und effizient wie möglich verläuft, damit sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können, ohne dass ihnen daraus Sanktionen erwachsen.

Wir erinnern Sie daran, dass das RO e-Transport-System zur Überwachung des Warentransports Daten von GPS-Ortungssystemen abruft, wenn die Warenfahrzeuge mit solchen Systemen ausgestattet sind. Für diese Fälle finden Sie auf der MF-Website auf der Seite RO e-Transport die Spezifikationen technischen Spezifikationen.

Andernfalls müssen die Fahrzeuge mit einem Mobiltelefon ausgestattet sein, das Satellitenortungs- und Datenübertragungstechnologien nutzt und auf dem die e-Transport-Anwendung installiert ist, die ab dem 15. Juli 2024 im Apple Store und bei Google Play erhältlich ist. Eine ANLEITUNG zur Nutzung der e-Transport-App ist auf dem Portal www.anaf.ro in der Spalte Hilfe für Steuerzahler/Services für Steuerzahler/Aktuelle Leitfäden und andere Informationsmaterialien unter folgendem Link verfügbar.

Zur Erinnerung: Der Straßentransportunternehmer ist verpflichtet, die Übertragung der Positionsdaten des Transportfahrzeugs, das Gegenstand der Anmeldung ist, aus dem System auf dem gesamten Transportweg der Waren, die der Überwachung durch RO e-Transport unterliegen, sicherzustellen.

 

Das e-Transport-System

Das RO e-Transport System überwacht den inländischen Straßentransport von Waren mit hohem Steuerrisiko und den internationalen Straßentransport von Waren, ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung der ANAF, die darauf abzielt, die Verwaltungskapazität zur Bekämpfung des Steuerbetrugs zu erhöhen.

Das RO e-Transport System wird durch die Mechanismen, die es verwaltet, einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke leisten, indem es den Transport von Waren mit hohem Steuerrisiko überwacht, mit dem Ziel, kommerzielle Transaktionen zu besteuern und die Einnahmen für den Staatshaushalt zu erhöhen.

Um alle Steuerzahler zu informieren, die inländische und internationale Transporte mit hohem Risiko durchführen, haben das Finanzministerium und die Nationale Agentur für Steuerverwaltung den Leitfaden über das Nationale e-Transport System entwickelt, der hier verfügbar ist — https://bit.ly/3xTCZbL.

 

Quelle: ANAF und Finanzministerium