S.C. X S.R.L. – Gegenstand der Tätigkeit ist die „Herstellung von sonstigen Kunststofferzeugnissen“, CAEN-Code 2229.
Geprüfter Zeitraum: 01.01.2016 – 30.11.2022.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
Die Prüfung wurde aufgrund der Tatsache eingeleitet, dass das Unternehmen sukzessive negative Mehrwertsteuerbeträge verbucht hatte, ohne deren Erstattung zu beantragen. Bei der Analyse der 4424 Kontenblätter und der MwSt.-Abrechnungen stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass das geprüfte Unternehmen während des gesamten Verjährungszeitraums einen zurückzufordernden MwSt.-Saldo verbuchte, und dass der am 31.12.2015 verbuchte Endsaldo in Höhe von x Lei Teil des zurückzufordernden Saldos für den gesamten geprüften Zeitraum ist.
Aufgrund der festgestellten Probleme haben die Steuerprüfungsorgane den Saldo des im September 2021 verbuchten negativen MwSt.-Betrags von x RON um x RON verringert.
Die Verjährungsfrist für das Jahr 2015 wäre am 1. Januar 2021 abgelaufen, wenn es keinen Grund für eine Aussetzung gegeben hätte, aber aufgrund der Bestimmungen von Artikel XII, Absatz (5) und Art. (5) und Art. (1) der OUG Nr. 48/2020 über bestimmte finanzpolitische Maßnahmen, mit allen nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, am 13. September 2021 ablief. So stellten die Steuerprüfungsorgane fest, dass der Saldo des negativen MwSt.-Betrags in Höhe von x RON, der in der Buchhaltung als anfänglicher Sollsaldo des Kontos 4424 am 01.01.2016 (endgültiger Sollsaldo am 31.12.2015) verbucht wurde und Teil der Zusammensetzung des Saldos des negativen MwSt.-Betrags ist, der in jedem Steuerzeitraum im untersuchten Zeitraum verbucht wurde, verjährt ist.
Aufgrund der festgestellten Probleme haben die Steuerprüfungsorgane den Saldo des im September 2021 verbuchten negativen MwSt.-Betrags von x RON um x RON verringert.
Quelle: ANAF