P.F. X – Geprüfter Zeitraum: 01.01.2017 – 31.12.2018 für Einkommensteuer und Sozialbeiträge.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
Während des geprüften Zeitraums führte der Steuerpflichtige Handelsaktivitäten mit Kryptowährungen auf dem internationalen Markt durch, wodurch er Einkünfte erzielte, die er nicht bei der zuständigen Steuerbehörde meldete und die Steuerverpflichtungen nicht an den Staatshaushalt abführte. Diese Einkünfte werden aus steuerlicher Sicht als Einkünfte aus anderen Quellen gemäß Artikel 114(1) des Gesetzes 227/2015 über die Steuergesetzgebung mit späteren Änderungen und Ergänzungen betrachtet.
Nach der Analyse der Informationen aus den Kontoauszügen, die über die ANAF-Anwendungen eingesehen wurden, und aus den vom Steuerpflichtigen eingereichten Erklärungen stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass die Person X im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 die einmalige Erklärung Nr. –/11.03.2019 eingereicht hat, in der er nur den Beitrag zur sozialen Krankenversicherung in Höhe von x Lei und den Beitrag zur Sozialversicherung in Höhe von x Lei erklärte, ohne die Einkünfte aus anderen Quellen oder aus anderen Tätigkeiten zu erklären.
Somit wurde festgestellt, dass die überprüfte Person im Jahr 2018 aus Transaktionen mit virtuellen Währungen den Betrag von x Lei erhalten hat, und es wurden zusätzliche Steuerschulden in Höhe von x Lei festgestellt.
Quelle: ANAF