Feststellungen der Steuerprüfung eines Unternehmens mit der Tätigkeit „Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, die nicht anderweitig klassifiziert sind“ (CAEN 7490), für den Zeitraum 01.01.2016-31.12.2021.
Durch die Feststellungen der Steuerprüfungsstellen, gab es:
Als Ergebnis der Steuerprüfung wurde die Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag von x Lei erhöht, damit verbundene Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei, davon:
Zusätzliche Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei infolge der Festlegung des Ortes der Leistungserbringung, wie gesetzlich vorgesehen. Nach den Feststellungen der Steuerprüfungsorgane besteht die von der geprüften Gesellschaft ausgeübte Tätigkeit in Online-Videochat-Diensten für Erwachsenenunterhaltung, deren Leistungsort in Rumänien liegt, und diese Dienstleistungen sind steuerbare und mehrwertsteuerpflichtige Umsätze;
Nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei, die sich auf Käufe von Waren und Dienstleistungen bezieht, für die das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, weil es die Verwendung von steuerpflichtigen Umsätzen nicht begründet hat.
Quelle: ANAF