Das Gesetz 161/29.05.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 507/31.05.2024, ändert das Arbeitsgesetzbuch wie folgt:
Art. 128. [Verbot der Nachtarbeit für Minderjährige, schwangere Frauen und stillende Mütter ]
(1) Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keine Nachtarbeit leisten.
(2) Schwangere Frauen, stillende Mütter und stillende Mütter sowie Alleinerziehende dürfen nicht zur Nachtarbeit verpflichtet werden.