Der Verein X und Y, dessen Tätigkeitsgegenstand „Bauarbeiten an Wohn- und Nichtwohngebäuden“ ist, CAEN-Code 4210.
Der geprüfte Zeitraum war: 01.01.2016-31.12.2021.
Wichtigste Feststellungen der Steuerprüfungsstellen:
Nach den durchgeführten Kontrollen stellten die Steuerprüfungsorgane folgende nicht abzugsfähige Ausgaben fest:
– Der Betrag von x Lei ergibt sich aus der Differenz zwischen den vom Verein erklärten Bruttoeinnahmen und den von ihm erzielten Einnahmen;
– der Betrag von x Lei, der sich aus der Differenz zwischen den vom Verein erklärten Einkünften und den von ihm erzielten Einkünften ergibt; der Betrag von x Lei, der sich aus der Differenz zwischen den vom Verein erklärten Einkünften und den von ihm erzielten Einkünften ergibt
– der Betrag von x Lei, der sich aus der Erklärung abzugsfähiger Ausgaben durch die mit dem Zahler verbundene Vereinigung ergibt, Ausgaben, die nicht durch Belege nachgewiesen werden.
Quelle: ANAF