Steuerprüfungsberichte für natürliche Personen mit Einnahmen aus Abfallverkäufen

Der geprüfte Zeitraum war: 01.01.2019-31.12.2021.

Wichtigste Feststellungen der Steuerprüfungsstellen:

Die Beträge, die den von der natürlichen Person X auf ihrem persönlichen Konto erzielten Einnahmen entsprechen, stammen aus dem Verkauf von Abfällen (Kupfer, Aluminium, rostfreier Stahl, Messing, BLei batterien usw.) auf dem Gebiet des Mitgliedstaats X. Nachdem die Steuerprüfungsbehörden die Kontinuität der ausgeübten Tätigkeit festgestellt hatten, stellten sie fest, dass die natürliche Person X gemäß Artikel 269 Absätze 1 und 2 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung  in seiner geänderten und ergänzten Fassung steuerpflichtig ist.

Bei der Abfrage der ANAF-Datenbank stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass die natürliche Person X die einmalige Erklärung für im Ausland erzielte Einkünfte nicht abgegeben hat.

Aufgrund dieser Feststellungen haben die Steuerprüfungsorgane zusätzlich Steuerschulden in Höhe von insgesamt x festgestellt, davon:

– Steuer auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit x Lei ;

– Krankenversicherungsbeitrag x Lei ;

– staatlicher Sozialversicherungsbeitrag x Lei.

 

Quelle: ANAF